Keine unsachgemäße Überfrachtung – Litteringfrage muss transparent entschieden werden.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. und die Dualen Systeme halten es für unverantwortlich und sachwidrig, den zeitgerechten Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens durch nicht zwingend erforderliche Änderungen zu gefährden.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Der ‚in letzter Minute‘ eingebrachte Vorschlag zur Errichtung eines Litteringfonds ist geeignet, den rechtzeitigen Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und damit den zwingend notwendigen Umsetzungsprozess der Vorgaben aus der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht noch in der letzten Phase zu gefährden. Darüber hinaus ist er auch noch extrem teuer, mit alleine geschätzten acht Millionen Euro Anlaufkosten. Zudem würde eine derart massive Ausweitung des Aufgabenbereiches der Zentralen Stelle einen massiven Eingriff in das Verpackungsgesetz darstellen. Dies muss in einem transparenten Verfahren erörtert werden.“
Weder erforderlich noch geboten
Der BDE-Präsident weiter: „Die Dualen Systeme erarbeiten derzeit ein alternatives Modell, das auf den effizienten Strukturen der Verpackungsrücknahme basiert und die Interessen der Hersteller sowie vorhandene Synergien vollumfänglich berücksichtigen soll. Neben einer Fondslösung bei der Zentralen Stelle dürfte es auch andere sinnvolle Lösungsansätze geben, die bislang aber öffentlich nicht diskutiert wurden. Eine Vorfestlegung auf ein Fondsmodell bei der Zentralen Stelle ist weder erforderlich noch geboten. Vielmehr sollten in einem transparenten Verfahren die Vor- und Nachteile, die Kosten sowie der zeitliche Aufwand verschiedener Alternativen offen dargelegt und bewertet werden, bevor diese in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Auch angesichts einer guten Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle wäre es falsch, diese durch immer weitere Aufgabenzuweisung als in der ursprünglich vom Gesetzgeber angedachten Konstruktion zu überfrachten.“
Mit den Litteringkosten vergleichbare Ansprüche der Kommunen gibt es für den Verpackungsbereich bereits seit nahezu 30 Jahren für die Öffentlichkeitsarbeit und die Reinigung von Stellplätzen, die in einem bewährten Verfahren von dualen Systemen bislang beanstandungsfrei umgesetzt werden. Die Einrichtung und Verwaltung eines gesonderten Fonds erscheinen vor diesem Hintergrund wie der Versuch, das Rad neu zu erfinden.
Kurth dazu: „Die Dualen Systeme werden kurzfristig einen Vorschlag einbringen, der auf Basis bewährter Abrechnungsvorgänge eine rechtssichere und kostengünstige Umsetzung der EU-Vorgaben zur Erstattung von Litteringkosten sicherstellt.“
Hintergrund ist, dass im Rahmen der Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages ein Vorschlag von sieben Wirtschaftsverbänden bekannt wurde, bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) künftig einen Litteringfonds anzusiedeln. Der Fonds würde Gelder bei Herstellern sammeln, deren Einwegkunststoffartikel, wie zum beispiel Verpackungen aber auch Zigarettenfilter, im öffentlichen Raum landen. Aus den Einnahmen sollen dann die kommunalen Entsorger ihre Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung, die durch die Abfälle entstehen, erstattet bekommen. Erste Schätzungen gehen dabei von einer Größenordnung von etwa 700 Millionen Euro pro Jahr aus. Eine Zuständigkeit der Zentralen Stelle soll dafür noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Verpackungsgesetzes verankert werden.
Quelle: BDE