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„Abfälle im Haushalt“ – Ratgeber des Umweltbundesamtes aktualisiert

Aus Umweltsicht ist der beste Abfall derjenige, der gar nicht erst entsteht. Wo Abfälle nicht vermieden werden können, sollte der Müll ordentlich entsorgt und korrekt getrennt werden, damit er richtig verwertet werden kann. Tipps zu Abfallvermeidung und Mülltrennung gibt es im aktualisierten UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“.

457 Kilogramm Haushaltsabfälle pro Jahr und Kopf zählte das Statistische Bundesamt für das Jahr 2019 – zwei Kilogramm mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden 2019 bei den privaten Haushalten 38 Millionen Tonnen Abfall eingesammelt. Zu den Haushaltsabfällen zählen Hausmüll (Restmüll), Bioabfälle, Wertstoffe, Sperrmüll und sonstige Abfälle wie beispielsweise Batterien und Farben (Quelle: Statistisches Bundesamt, Abfallwirtschaft).

Der aktualisierte UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“ bietet viele Infos, Zahlen und Hinweise rund um Haushaltsabfälle, Trennsysteme und Verwertungsmöglichkeiten.

Tipps zur Abfallvermeidung

  • Mehrwegbecher verwenden – To-Go-Verpackungen vermeiden
  • Einkaufstaschen mitnehmen – Einweg vermeiden
  • Mehrwegflaschen statt Einweg einkaufen
  • Akkus statt Batterien nutzen
  • Papierverbrauch einschränken
  • Bewusst einkaufen – Qualität statt Wegwerfartikel
  • Brotdosen verwenden
  • Recyclingbörsen nutzen
  • Lebensmittelbedarf richtig einschätzen

Abfälle richtig trennen

Für das Recycling unseres Abfalls ist die korrekte Mülltrennung wichtig.

Altglas (meist Containersammlung): Alle leeren Glasverpackungen, nach Farben sortiert. Fensterglas, Geschirr, Spiegel, Glühbirnen, Keramik, Porzellan, Kristallglas gehören nicht in die Altglassammlung.

Altpapier (Container und blaue Tonne): Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,    Versandkartons, Zeitschriften/Zeitungen, Schulhefte etc. Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahrkarten sowie Tapeten gehören in den Restmüll, Getränkekartons in die Gelbe Tonne.

Gelbe Tonne und gelber Sack: Alle leeren Verpackungen außer Glas/Papier (z.B. aus Kunststoff, Metallen oder Verbundmaterialien sowie Getränkekartons. Materialen möglichst trennen (z. B. Deckel abnehmen beim Joghurtbecher oder der Saftflasche; Pappbanderole ins Altpapier), das erleichtert das Recycling. Verpackungen mit Inhalt zuvor entleeren (z. B. verdorbene Lebensmittel aus der Verpackung in die Biotonne entleeren). Ausspülen der Verpackung ist nicht notwendig.

Bioabfall (Biotonne): Alle organischen Abfälle aus Küche und Garten, z. B. Obst/Gemüse, Essensreste, Teebeutel, Kaffeesatz, Eierschalen, Rasen- und Heckenschnitt, Unkraut). Auf keinen Fall Plastiktüten oder Verpackungen in den Biomüll werfen, sie gefährden die Nutzung des Komposts. Auch Plastiktüten aus sog. Bioplastik sind keine Alternative.

Elektro- und Elektronik(alt)geräte: Enthalten viele Schad-, aber auch Wertstoffe und dürfen deshalb nicht im Restmüll entsorgt werden. Wertstoffhöfe und kommunale Sammelstellen nehmen alle Arten von Elektroaltgeräten an. Große Händler (z. B. Elektromärkte, Baumärkte) müssen größere Elektroaltgeräte beim Kauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenlos zurücknehmen, bei kleineren Geräten (< 25 cm) auch ohne Neukauf. Auch viele kleinere Händler nehmen Elektroaltgeräte freiwillig zurück.

Batterien und Akkumulatoren: Können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe enthalten und dürfen deshalb ebenfalls nicht im Restmüll entsorgt werden. Sammelboxen und -behältnisse gibt es überall im Handel, wo neue Batterien verkauft werden (z. B. Supermärkte, Drogeriemärkte, Warenhäuser, Elektro-Fachgeschäfte, Baumärkte, Tankstellen, Kioske) sowie in kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile) und freiwilligen Sammelstellen (z. B. Unternehmen, Behörden, Hochschulen).

Restmüll (graue Tonne): In die Restmülltonne gehören insbesondere Abfälle, die nicht weiter recycelt werden können und nicht zu den Problemstoffen zählen. Das wären z. B. Hygieneartikel und -papiere, Windeln, Geschirr, Spiegel- und Fensterglas, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Katzenstreu, Tapetenreste, Fotos, eingetrocknete Farben, Asche und Aschenbecherinhalt. Entsorgung ist kommunal unterschiedlich geregelt, die Kommunen legen jeweils fest, was Restmüll ist und welche Abfallarten getrennt gesammelt werden müssen.

Sonstige Abfälle: Nicht in den Restmüll gehören z. B. Schadstoffe wie flüssige Farben und Lacke, Haushalts- und Gartenchemikalien, Klebstoffe, Altöle oder Bau- und Abbruchabfälle.    Da die Entsorgung kommunal unterschiedlich geregelt ist, erteilt hier die kommunale Abfallberatung, oder Gemeinde hilfreiche Informationen.

Quelle: Umweltbundesamt (UBA)

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