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Kreislaufwirtschaft: Strengere EU-Regeln für Verbrauch und Recycling

Das Europaparlament hat umfassende politische Empfehlungen angenommen, um bis spätestens 2050 eine CO2-neutrale, nachhaltige, giftfreie und geschlossene Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

Die Entschließung um „Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ (nCEAP) wurde heute mit 574 Stimmen, bei 22 Gegenstimmen und 95 Enthaltungen, angenommen. Die Abgeordneten betonen, dass bindende EU-Ziele für 2030 benötigt werden, mit denen der Materialfußabdruck und der Konsumfußabdruck der EU erheblich verringert werden, und die den gesamten Produktlebenszyklus aller Erzeugnisse abdecken, die auf den EU-Markt gebracht werden. Sie fordern die Kommission außerdem auf, produkt- bzw. branchenspezifische bindende Ziele für den Rezyklatanteil einzuführen.

Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, im Jahr 2021 eine neue Gesetzgebung vorzulegen, die den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie so zu erweitern, dass auch Produkte ohne Energiebezug erfasst werden. Darin sollten produktspezifische Vorgaben festgelegt werden, damit die in der EU auf den Markt gebrachten Produkte gut funktionieren, langlebig und wiederverwendbar sind, leicht repariert werden können, nicht toxisch sind, aufgerüstet und recycelt werden können, recycelte Inhalte enthalten und ressourcen- und energieeffizient sind. Weitere zentrale Vorschläge werden hier näher erläutert.

In der Plenardebatte betonten die Abgeordneten auch, dass das Erreichen der Ziele des europäischen „Green Deal“ nur möglich sein wird, wenn die EU auf ein Kreislaufwirtschaftsmodell umstellt, und dass dieser Wandel neue Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten schaffen wird. Die Abgeordneten hoben ebenfalls hervor, dass die bestehende Abfallgesetzgebung gründlicher umgesetzt werden muss und dass weitere Maßnahmen für Schlüsselsektoren und -produkte wie Textilien, Kunststoffe, Verpackungen und Elektronik notwendig sind.

„Verpasste Chance“ für Deponieverbot

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat die Entschließung des Europäischen Parlaments zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft in Teilen als richtungsweisend begrüßt, aber dennoch Korrekturen angemahnt.

Während die Regelungen zum Green Public Procurement (GPP), zu Mindesteinsatzquoten für Rezyklate und zur Abfallverbringung innerhalb Europas auf Zustimmung des Verbandes stoßen, moniert der BDE insbesondere die angenommenen Kompromisse zur Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle und zur thermischen Verwertung.

„Die Entschließung geht mit einigen Regelungen klar in die richtige Richtung. In der Frage der Deponierung hätten wir uns mehr Mut der Entscheider gewünscht. Deponierung ist die schlechteste Abfallbewirtschaftungsmethode, sowohl ökologisch als auch ökonomisch. Als Voraussetzung für eine mittelfristig funktionierende Kreislaufwirtschaft brauchen wir ein Ende der Deponierung von recycelbaren und verwertbaren Abfällen spätestens ab 2031“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Ausdrücklich begrüßt der BDE hingegen den gefundenen Kompromiss zum Thema verpflichtende grüne öffentliche Beschaffung und den verstärkten und verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten. Nach Ansicht des Verbandes sieht das Parlament zu Recht die öffentliche Hand als größten Akteur im Markt in der Pflicht, die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten anzukurbeln. Der BDE steht für Innovation und begrüßt gleichzeitig die Aufforderung des Parlaments an die Kommission, zu bestätigen, dass die Wiederaufbereitung von Abfällen zu Materialien und Stoffen, die als Kraftstoffe verwendet werden sollen, nicht als chemisches Recycling gilt. Erfreulich ist zudem auch das Bekenntnis des Ausschusses zu einer funktionierenden Abfallverbringung innerhalb Europas.

Kurth: „Die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ist eine Agenda mit Licht und Schatten. Die Regelungen zum Green Public Procurement zeigen, dass es Europa ernst ist mit einer ambitionierten Produktpolitik. Zukünftig muss es noch engagierter um eine nachhaltige Produktverantwortung der Hersteller gehen, die verbindliche Rezyklatquoten für neue Produkte vorsieht, stärker auf Materialeffizienz setzt und die Nachhaltigkeit fördert. Auch die Vereinbarungen zur Abfallverbringung innerhalb Europas sind praxisnahe Regelungen zugunsten einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Ein Manko ist aber das fehlende Deponierungsverbot, nicht zuletzt deshalb, weil die Deponierung der Kreislaufwirtschaft wichtige Rohstoffe entzieht. In Deutschland besteht ein breites Bündnis der Wirtschaftsverbände für ein solches Verbot, und auch der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr letzten Jahres war dieses Thema ein Anliegen. Auch wenn dieses Verbot im vorliegenden Aktionsplan nicht geregelt wurde, ist es von zentraler Bedeutung und wird auf der Agenda bleiben.“

Quelle: Europaparlament und BDE

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