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Umweltkriminalität: Europäische Kommission startet Konsultation

Die Europäische Kommission wird die EU-Regeln zur Umweltkriminalität überarbeiten und befragt mit einer gestern gestarteten Konsultation im Vorfeld die interessierte Öffentlichkeit.

Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Umweltkriminalität einfließen. Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Handlungen, die gegen das EU-Umweltrecht verstoßen, wie die illegale Verbringung von Abfällen, den Handel mit gefährdeten Arten oder mit ozonabbauenden Stoffen, als Straftaten zu behandeln.

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte dazu: „Die EU ist ein Vorreiter bei der Entwicklung einer umfassenden Umweltpolitik. Wir sind entschlossen, weiterhin globale Standards für den Schutz unseres Planeten zu setzen. Ein grüner Wandel bedeutet, dass wir unsere Umwelt vor Verbrechen und unsere natürlichen Ressourcen vor Ausbeutung schützen müssen. Ich lade alle ein, sich an dieser Konsultation zu beteiligen und ihren Beitrag zu leisten. Gemeinsam können wir mehr tun, um die Tierwelt zu schützen und die Lebensqualität aller Bürger zu verbessern.“

Ein Vorschlag für eine überarbeitete EU-Gesetzgebung wird bis Ende 2021 erwartet. Eine Bewertung der Richtlinie, die 2019-2020 durchgeführt wurde, kam zu dem Schluss, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt, wenn es um die Reduzierung von Umweltkriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht. Die Überarbeitung geht auf diese Probleme ein, indem sie die gestärkte Kompetenz der EU im Bereich des Strafrechts nutzt und eine bessere Koordinierung der Vorschriften mit anderen grünen Initiativen sicherstellt. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation werden die Meinungen eines breiten Spektrums von Stakeholdern mit Interesse und Fachwissen zu diesem Thema eingeholt, wie zum Beispiel Mitglieder der Öffentlichkeit, Akademiker, Unternehmen und NGOs.

Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 4. Mai 2021 möglich.

Quelle: EU-Kommission

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