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EEG 2021 setzt BAV-Vorschlag zum Erhalt der Altholzkraftwerke um

Der BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag im EEG 2021 in Paragraf 101 beschlossene Marktintegrationsmodell für Altholzanlagen.

Dieter Uffmann, Vorstandsvorsitzender des BAV e.V. wertet die Neuregelung als großen Erfolg für die Altholzbranche: „Wir haben seit 2016 für eine Anschlussförderung zum Erhalt der Altholzanlagen geworben und freuen uns sehr, dass unser Vorschlag nun im Kern umgesetzt wurde. Es war „fünf vor zwölf“, um eine Entscheidung herbeizuführen. Ohne diesen ordnungspolitischen Eingriff hätten im kommenden Jahr gravierende Marktverwerfungen gedroht, die das vorzeitige Aus zahlreicher Anlagen bedeutet hätte. Die neue Regelung gibt uns nun Zeit, den Anlagenbestand in eine förderfreie Post-EEG-Phase zu überführen. Die energetische Altholzverwertung mit ihrer wichtigen Entsorgungsfunktion für Holzabfälle ist gesichert, Marktverwerfungen und Entsorgungsengpässe werden vermieden und wertvolle Kapazitäten für die dezentrale Wärmeversorgung können weiter ausgebaut werden.“

BAV-Geschäftsführer Simon Obert erklärt den neuen Fördermechanismus: „Zur Überführung der Anlagen in eine Post-EEG-Zeit wird der Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. In den Jahren 2021 und 2022 wird der bisherige Fördersatz beibehalten. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Förderung jährlich linear um 20 Prozent abgesenkt. Zum 1. Januar 2027, wenn 93 Prozent der Anlagen beziehungsweise 96 Prozent der Mengen ausgefördert sind, endet die Übergangsförderung komplett. Anlagen, deren Förderung über 2027 hinausgeht, sind nicht von der Übergangregelung betroffen.“

Die Regelung im Detail kann hier abgerufen werden.

Quelle: BAV

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