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Novelle Verpackungsgesetz: Der VKU zum Referentenentwurf

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung des Verpackungsgesetzes abgegeben. Dazu VKU-Präsident Michael Ebling:

„Wir brauchen dringend einen anderen Umgang mit Abfällen: weg von der Wegwerfgesellschaft, hin zur Kreislaufwirtschaft. Obwohl seit Jahren über die Notwendigkeit gesprochen wird, Verpackungsabfälle zu reduzieren, passiert genau das Gegenteil: Die Verpackungsmengen steigen. Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass Freiwilligkeit nicht das geeignete Mittel ist, um diesen Trend umzukehren. Wir begrüßen daher die Pläne der Bundesregierung, Mehrweglösungen zu stärken, Einwegkunststoffverpackungen zurückzudrängen und einen bestimmten Rezyklatanteil bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorzugeben.

Als positiv bewerten wir auch das Bestreben, neu zum Markt hinzutretende Systeme nur dann zu genehmigen, wenn deren finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft wurde. Das ist vor dem Hintergrund vergangener Insolvenzen unter den dualen Systemen und den daraus entstandenen Unsicherheiten hilfreich und sachgerecht. Zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Systeme gehört dabei auch, dass diese ausreichende Sicherheitsleistungen bei den Genehmigungsbehörden hinterlegt haben.

Aus unserer Sicht sollte die Bundesregierung das Novellierungsverfahren nun auch nutzen, um eine Reihe weiterer Vollzugsprobleme anzugehen und das System Verpackungsentsorgung insgesamt gerechter und bürgerfreundlicher zu gestalten.

Dies betrifft zum einen die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen. Seit Jahren gibt es hier Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den dualen Systemen und kommunalen Entsorgern bei der Kostenteilung für die Papiertonne. Der Hintergrund: Der Trend der Digitalisierung macht sich auch in der Papiertonne bemerkbar. Darin finden sich immer weniger Druckerzeugnisse wie Zeitungen oder Zeitschriften und immer mehr Verpackungen aus dem Online-Handel, sodass das Volumen der Verpackungen weitaus größer ist als das der Druckerzeugnisse.

Dies anzuerkennen und sich anteilsmäßig finanziell an den Entsorgungskosten zu beteiligen, weigern sich die dualen Systeme in vielen Entsorgungsgebieten. Eine Folge davon ist, dass die Entsorgungskosten der Papierabfälle, die insbesondere durch den Online-Handel verursacht werden, nur zu geringen Teilen auch von diesem bezahlt werden, was dem Prinzip der Produktverantwortung widerspricht. Hier muss den kommunalen Unternehmen die gesetzliche Möglichkeit eröffnet werden, die Erstattung des finanziellen Mehraufwands, der durch die Entwicklung entsteht, auch rechtlich durchzusetzen.

Zum anderen sollten die dualen Systeme in die Pflicht genommen werden können, Bürgerservices, die die Kommunen anbieten, auch selbst anzubieten. Das betrifft insbesondere die Frage, ob die Gelbe Tonne mit Verpackungsabfällen ebenfalls von den Hausgrundstücken abgeholt wird. Denn es ist den Bürgern nur schwer zu vermitteln, dass zwar die kommunale Restmüll- und die Biotonnen aus Hinterhöfen geholt werden, die Gelben Tonnen aber an die Straße gestellt werden müssen. Hier sollte die Entsorgung der dualen Systeme bürgerfreundlicher werden und die Kommunen sollten dies auch im Interesse der Verbraucher durchsetzen können.“

Quelle: VKU

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