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Mantelverordnung: Praktikables Regelwerk zum Greifen nah

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und der Baustoffrecycling Bayern unterstützen uneingeschränkt die gemeinsamen Empfehlungen der zuletzt befassten Bundesratsausschüsse zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und zur Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV).

Wie gemeinsam von Verkehrs-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss gefordert, sehen die beiden Verbände die Belange der Kreislaufwirtschaft, des Ressourcenschutzes und des Umweltschutzes ausgewogen berücksichtigt.

Dies gilt

  • für die Herausnahme der Verwendung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut aus dem Anwendungsbereich der EBV,
  • für die Ausweitung der Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft auf alle mineralischen Ersatzbaustoffe der EBV,
  • für die Reduzierung von drei vorgesehenen Analysemethoden auf eine (Schüttelversuch) und
  • für die angemessene Berücksichtigung von Ausbauasphalt in der EBV.

„Mit diesen Empfehlungen sind die unabdingbaren Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass mit der Ersatzbaustoffverordnung endlich ein rechtlich bundeseinheitliches, verständliches und auch praktikables Regelwerk geschaffen werden kann, das die Verwertung von Bauabfällen erleichtert, die Akzeptanz gegenüber Ersatzbaustoffen steigert, die Recyclingquoten erhöht und Primärbaustoffe einspart“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Auch die Einführung einer Länderöffnungsklausel in der BBodSchV sei aufgrund der deutschlandweit fehlenden Deponiekapazitäten und dem ab 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Deponierungsverbot für verwertbare Abfälle, zu denen die mineralischen Bauabfälle unbestreitbar zählen, sinnvoll und alternativlos.

Die Empfehlungen des Umweltausschusses zur EBV (EBV 2.0 und EBV 3.0) hingegen sind für alle am Bau Beteiligten in der Praxis nicht oder nur schwer umsetzbar und werden die Einsatzmöglichkeiten für Ersatzbaustoffe massiv einschränken. Auch die Änderungsvorschläge des Umweltausschusses zur BBodSchV führen zu weiteren, unverhältnismäßigen Verschärfungen der bodenschutzrechtlichen Anforderungen an das Bauen und müssen abgelehnt werden.

Der bvse befürchtet, dass mit den Empfehlungen des Umweltausschusses nicht die Akzeptanz gegenüber Ersatzbaustoffen, sondern deren Ablehnung gefördert wird. „Die Recyclingquoten werden einbrechen und die Verbringung verwertbarer mineralischer Bau- und Abbruchabfälle auf Deponien wird weit über das bisher erforderliche hinaus zunehmen und unsere bereits jetzt äußerst knappen Deponiekapazitäten sehr schnell erschöpfen“, warnt Eric Rehbock.

„Die Folgen werden sein, dass die Entsorgungskosten für Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushub wegen fehlender Verfüll- und Deponiekapazitäten weiter rasant ansteigen, die Engpässe bei der Beschaffung von natürlichen Baustoffen aufgrund unzureichender Gewinnungsstätten zunehmen werden und ein kostengünstiges, bezahlbares als auch nachhaltiges Bauen zukünftig unmöglich sein wird“, erklärt Stefan Schmidmeyer für den Baustoffrecycling Bayern.

Quelle: bvse

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