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FH Münster macht Vorschläge für die neue Altholzverordnung

Prof. Dr. Sabine Flamme vom Fachbereich Bauingenieurwesen überarbeitet für das Umweltbundesamt die seit 2002 geltende Regelung.

Was passiert mit Holz, das nicht mehr benötigt wird? Sogenanntes Altholz kann zum Beispiel in einer Spanplatte stofflich verwertet werden – oder es wird verbrannt und die so gewonnene Energie genutzt. Welche Vorgaben hierbei zu beachten sind, regelt in Deutschland die Altholzverordnung. Die aktuelle Verordnung ist mittlerweile jedoch 18 Jahre alt und bedarf aufgrund geänderter Rahmenbedingungen einer Aktualisierung.

Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt eine Studie in Auftrag gegeben, in der die aktuelle Situation auf dem Altholzmarkt untersucht und Vorschläge für den zukünftigen Umgang mit Altholz ausgearbeitet werden sollte. Die Arbeitsgruppe Ressourcen um Prof. Dr. Sabine Flamme vom Fachbereich Bauingenieurwesen der FH Münster hat diese durchgeführt.

„Jedes Jahr fallen in Deutschland etwa zehn Millionen Tonnen Altholz an: Industrierestholz, also Reste zum Beispiel aus der Produktion von Holzprodukten, und Gebrauchtholz, wie beispielsweise Möbel im Sperrmüll“, schätzt Flamme. „Das sind statistisch rund 120 Kilogramm pro Kopf. Altholz ist damit ein mengenrelevanter Abfall.“

Altholz wird in vier Kategorien eingeteilt: In naturbelassenes Holz (A I), gestrichenes oder lackiertes Holz ohne PVC in der Beschichtung (A II), mit PVC beschichtetes Holz (A III) und Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist (A IV). Damit einhergehen auch unterschiedliche Schadstoffbelastungen im Altholz, sodass die Entsorgung darauf angepasst werden muss.

Vorrang hat in Deutschland die stoffliche Verwertung von Altholz, wobei hierfür besondere Anforderungen an die Schadstoffgehalte gelten, damit es nicht zu einer Anreicherung zum Beispiel von Schwermetallen kommt. Aber auch die energetische Verwertung in unterschiedlichen Anlagen ist möglich, wenn die jeweiligen dort festgelegten Kriterien eingehalten werden.

Wie bei der Qualitätskontrolle vorgehen?   

Auf der Basis von umfangreichen Recherchen hat Flamme mit ihren Mitarbeitenden die aktuelle Situation auf dem Altholzmarkt in Deutschland analysiert und hieraus Vorschläge zur Aktualisierung der Verordnung abgeleitet. Im Rahmen von vier Workshops mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus der Branche hat die Arbeitsgruppe diese Vorschläge intensiv diskutiert und Empfehlungen für das Bundesumweltministerium erarbeitet.

„Ein wesentlicher Knackpunkt war hierbei das Vorgehen bei der Qualitätskontrolle, die in den Aufbereitungsanlagen durchgeführt werden muss“, berichtet die Expertin für Ressourcen-, Stoffstrom- und Infrastrukturmanagement. „Hier wurden die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Fachkreise deutlich, wobei wir uns letztendlich auf tragfähige Lösungen einigen konnten. Diese Ansätze ermöglichen auch zukünftig eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Nutzung von Altholz.“

Das Ministerium hat die Anregungen aufgenommen und in seinen Diskussionsentwurf für die Novellierung der Altholzverordnung eingearbeitet. Ein Referentenentwurf der Verordnung soll Ende des Jahres veröffentlicht werden. Das Umweltbundesamt hat den zugehörigen Forschungsbericht unter dem Titel „Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung“ veröffentlicht.

Quelle: FH Münster

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