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„Biokunststoffe erfüllen erfolgreich alle EU-Sicherheitsstandards“

EUBP: Produkte aus biobasiertem Kunststoff müssen vor ihrer Marktzulassung in der Europäischen Union (EU) dieselben Testverfahren wie herkömmliche Kunststoffprodukte durchlaufen. Ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher wird damit ausgeschlossen. Kunststoffe, die als biologisch abbaubar beziehungsweise kompostierbar zertifiziert werden sollen, müssen sich zusätzlichen Tests unterziehen.

„Produkte aus Biokunststoff absolvieren damit sogar mehr Testverfahren als herkömmliche Kunststoffprodukte“, erklärt Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von European Bioplastics (EUBP). Für Kunststoffprodukte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gelten in der EU strenge Vorgaben, welche von biobasierten und herkömmlichen Kunststoffen gleichermaßen einzuhalten sind. Die maßgebliche Verordnung VO (EU) Nr. 10/2011 enthält insbesondere Vorgaben für Migrationsprüfungen. Der sogenannte Migrationsgrenzwert gibt die zulässige Höchstmenge eines Inhaltsstoffes für den Übergang auf Lebensmittel an. Mit Hilfe des Grenzwertes wird sichergestellt, dass Lebensmittelkontaktmaterial kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt. Neben dem Migrationstest wird bei Materialien, die aus mehreren Komponenten bestehen, die Zusammensetzung überprüft. Bei deren Herstellung dürfen nur solche Stoffe und Materialien verwendet werden, die von der EU in einer Unionsliste als ungefährlich bewertet sind.

Bei bioabbaubaren Kunststoffen, die gemäß EU-Standard EN 13432 für die industrielle Kompostierung zertifiziert sind, wird unter anderem ein festgelegter Grenzwert für Schwermetalle und andere toxische und gefährliche Stoffe vorgegeben. Darüber hinaus wird nach Maßgabe der OECD[1] ein Ökotoxizitätstest durchgeführt. Dieser überprüft mögliche Auswirkungen des industriellen Komposts auf das Pflanzenwachstum sowie dessen toxikologische Unbedenklichkeit gegenüber Mikroorganismen. Im Boden bioabbaubare Mulchfolien aus der Landwirtschaft, die gemäß EU-Standard EN 17033 zertifiziert sind, müssen strenge SVHC[2]-Richtlinien einhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Folien keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten.

Neben einem weiteren Test zur Nitrifikationshemmung werden in einem zusätzlichen Verfahren auch bei dieser Zertifizierung negative Auswirkungen auf Bodenorganismen, wie zum Beispiel Regenwürmer, ausgeschlossen. Im Standard zur Heimkompostierung von Tragetaschen (prEN 17427), der zeitnah vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) veröffentlicht werden soll, werden die Testverfahren noch einmal festgehalten. „Produkte aus Biokunststoff absolvieren damit sogar mehr Testverfahren als herkömmliche Kunststoffprodukte“, fasst von Pogrell zusammen.

„Die Behauptung, dass Erzeugnisse aus biobasiertem Kunststoff schädliche Chemikalien aufweisen, ist aufgrund der zahlreichen, vorgeschriebenen Tests nicht haltbar“, kritisiert von Pogrell. Der EUBP-Geschäftsführer bezieht sich auf die Aussage einer Studie, die jüngst von einer Forschergruppe der Universität Frankfurt veröffentlicht wurde. Die Methodik der Studie, in der Biokunststoffprodukte einem Migrationstest unterzogen wurden, sei äußerst fraglich und weiche wesentlich von der Methodik der EU-Testverfahren ab. „Das resultierende Testergebnis der Frankfurter Studie stellt auch keine spezifische Besonderheit für Biokunststoffe dar. Vielmehr führt die abweichende Methodik auch bei der Untersuchung von herkömmlichen Kunststoffprodukten zum gleichen Ergebnis“, erklärt von Pogrell.

[1] Organisation for Economic Cooperation and Development. Es handelt sich um das Testverfahren OECD 208.

[2] Substances of very high concern.

Quelle: European Bioplastics

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