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„Digital Jetzt“ – Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Aufgrund der Vielzahl der Förderanträge für „Digital Jetzt“ ist es derzeit nicht möglich, Anträge einzureichen. Das Programm ist stark nachgefragt und es gibt eine monatliche Kontingentierung für Registrierungen und für Antragseinreichungen im Antragstool. Registrierte Nutzerinnen und Nutzer können den Antrag im Antragstool vorbereiten, speichern und zum 2. November ab 9:00 Uhr einreichen, bis das Kontingent für eingereichte Anträge erreicht ist. Das Kontingent beruht auf den noch zur Verfügung stehenden Fördermitteln für 2020.

Zu beachten ist, dass aufgrund der großen Nachfrage nicht alle registrierten Nutzer einen Antrag einreichen können, sondern dies nur bis zum Kontingent für Fördermittel 2020 möglich ist. Die Registrierung bleibt weiterhin gültig. Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.

Zum Antragspool

Für die Nutzung des Antragstools ist einer der folgenden Browser notwendig: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge (ab Version 84) oder Opera. Bitte verwenden Sie die aktuelle Version des Browsers (inklusive Aktivierung von JavaScript).

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen.

Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Wer die Förderung beantragen kann: Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit drei bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben, erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem: Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung: Das Antragsstellungstool wurde am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Ziele des Programms

Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeitenden, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

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