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Kriterien für RAL Gütezeichen Wertstoff PET‐Getränkeverpackungen erweitert

Die Vergabekriterien wurden jetzt auf die Herstellung von PET‐Flakes, das gereinigte und zerkleinerte Material gebrauchter PET‐Flaschen, erweitert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Zudem können nun auch PET‐Flakes‐Hersteller, die Zulieferer für die Granulatherstellung, das RAL Gütezeichen erhalten. Ebenfalls neu: Mit dem RAL Gütezeichen wird auch der Rezyklatgehalt in den Flaschen ausgewiesen.

Der Gütegemeinschaft Wertstoffkette PET‐Getränkeverpackungen, in der die Benutzer des Gütezeichens zusammengeschlossen sind, gehören Vertreter der gesamten Wertstoffkette an. Ein Kriterium für die Verleihung des RAL Gütezeichen ist der Einsatz von mindestens 25 Prozent an recyceltem PET‐Material bei der Herstellung neuer PET Getränkeverpackungen. Die RAL‐Gütegemeinschaft setzt sich zum Ziel, bis 2022 im Mittel einen Rezyklatgehalt von 50 Prozent zu erreichen.

Die Kriterien für die Verleihung des RAL Gütezeichens Wertstoff PET‐Getränkeverpackungen legen für jede Stufe der Wertstoffkette detaillierte Anforderungen fest. Die Unternehmen verpflichten sich, die Einhaltung der Güte‐ und Prüfbestimmungen kontinuierlich zu überwachen und dies zu dokumentieren. Hinzu kommt eine regelmäßige Fremdüberwachung der Gütezeichenbenutzer durch neutrale Prüfer. Damit ist sichergestellt, dass bei allen Verfahrensschritten höchste Qualitätsstandards eingehalten werden.

Die Gütegemeinschaft Wertstoffkette‐PET Getränkeverpackungen e. V. vergibt das RAL Gütezeichen Wertstoff‐PET an Abfüller, Flaschen‐ und Preformhersteller sowie Recyclingunternehmen, die die Güte‐ und Prüfbestimmungen einhalten.

Quelle: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

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