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DUH fordert CO2-Preis für Verbrennung von Siedlungsabfällen

Auf der Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020 wurde über die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und die Frage beraten, ob Siedlungsabfälle als Brennstoffe einen CO2-Preis benötigen.

Im Bundesrat gab es keinen Mehrheitsbeschluss, die Verbrennung von Siedlungsabfällen vom Emissionshandel auszunehmen. Die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz kommentiert die Entscheidung des Bundesrates:

„Wir freuen uns, dass sich im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, die Verbrennung von Siedlungsabfällen vom Emissionshandel auszunehmen. Mit jährlich über neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten heizen die Abfallverbrenner den Klimawandel an. Wir brauchen gezielte Anreize, Abfälle zu vermeiden, die getrennte Erfassung von Wertstoffen zu verbessern und die Recyclingmengen zu erhöhen. Eine CO2-Bepreisung der Verbrennung von Wertstoffen bietet den richtigen Ansatz, die Umwelt zu entlasten, weil die Entsorgung über Verfeuerungsöfen deutlich unattraktiver wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, die längst überfällige Bepreisung der Müllverbrennung festzulegen.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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