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BUND: Keine Ausnahmen für Müllverbrennung beim Emissionshandel

Zur heutigen Debatte des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats über die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin für Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Für maximalen Klima- und Ressourcenschutz müssen Abfälle weitest möglich vermieden oder recycelt werden. Der Irrweg, Wertstoffe zu verheizen, muss ein Ende finden. Weil es aber immer noch billiger und einfacher ist, Abfälle zu verbrennen statt wiederzuverwerten, werden große Mengen verbrannt. Dabei wird CO2 freigesetzt, mit einem großen Anteil an fossilen CO2-Emissionen, mit fatalen Auswirkungen auf unser Klima und einem unwiederbringlichen Verlust an Rohstoffen.

Eine Ausnahme der Müllverbrennungsanlagen vom Emissionshandel, wie sie die Regierung Nordrhein-Westfalens jetzt zur Abstimmung stellt, schafft einen zusätzlichen Fehlanreiz. Mehr Verbrennung, weniger Recycling, weniger Klima- und Ressourcenschutz wären die Folge. Der BUND fordert, dass zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft die Emissionen von Müllverbrennungsanlagen bei der CO2-Bepreisung voll berücksichtigt werden müssen. Nur so kann es gelingen, Abfälle zu vermeiden oder der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen.“

Quelle: BUND

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