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Konjunkturpaket: „Wichtige Impulse, die unsere Unternehmen dringend brauchen“

Überbrückungshilfen, Verlustverrechnung, degressive Abschreibung von Investitionsgütern: Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 zentrale Bestandteile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht.

Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sieht darin „wichtige Impulse, die unsere Unternehmen dringend brauchen. Die Beschlüsse werden vielen Unternehmen in der nach wie vor schwierigen Lage helfen. Jetzt sollten noch die letzten Detailfragen geklärt werden, damit die Maßnahmen auch rasch ihre Wirkung erzielen.“

In vielen Branchen spitzt sich die Lage zu

In einem ersten Schritt können kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders schwer getroffen sind, mit finanziellen Überbrückungshilfen rechnen. „Trotz der schrittweisen Lockerungen dauern die Umsatzeinbrüche in vielen Branchen deutlich länger an, als noch vor Wochen erwartet. Die Lage spitzt sich vor allem dort zu, wo der Lockdown wegen Beschränkungen bis zuletzt anhielt oder sogar noch anhält“, erklärt Schweitzer. Dazu zählen zum Beispiel Betriebe aus der Veranstaltungslogistik, dem Catering, von Messen ebenso wie Schausteller, Clubs und Bars, aber auch Reisebüros und Busunternehmen. „Diesen Firmen steht das Wasser jetzt schon bis zum Hals. Umso wichtiger ist es, sie jetzt mit Liquidität über die nächsten Monate zu bringen“, betont der DIHK-Präsident.

Hilfen ab 40 Prozent Umsatzrückgang

Die Überbrückungshilfen sollen ab einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent in den kommenden Monaten greifen und vor allem laufende Fixkosten wie Mieten, Elektrizität oder Zinsen für Kredite, aber auch Ausbildungsvergütungen unterstützen. Schweitzer: „Ohne diese Maßnahmen würde unsere von kleinen und mittleren Firmen geprägte Unternehmenslandschaft ernsthaft in Gefahr geraten. Und das durch eine Pandemie und nicht durch unternehmerische Fehlentscheidungen.“

Steuerliche Maßnahmen bringen Liquidität

Verabschiedet hat das Kabinett außerdem steuerliche Änderungen wie die Ausweitung des Verlustrücktrags, die Senkung der Mehrwertsteuersätze oder die degressive Abschreibung von Investitionsgütern. „Dieses Maßnahmenpaket bringt dringend nötige Liquidität in die Unternehmen und sorgt gleichzeitig dafür, dass Betriebe auch wieder in ihre eigene Zukunft investieren können“, sagt der DIHK-Präsident.

Konkret können Unternehmen in diesem Jahr, Corona-bedingt entstehende Verluste sofort mit den 2019 erzielten Gewinnen verrechnen. Als Maßstab wird eine Pauschale von jetzt immerhin 30 Prozent des 2019er-Gewinns berücksichtigt. Die Höchstgrenze wurde richtigerweise deutlich auf fünf Millionen Euro angehoben. Diese höhere Grenze gilt auch noch für die sich im nächsten Jahr wegen Corona ergebenden Verluste. „Gut wäre aber, dabei nicht nur Gewinne aus dem Vorjahr, sondern mindestens zwei Jahre zurück zu verrechnen“, fordert Schweitzer. „Damit könnten noch mehr Unternehmen die jetzt tatsächlich anfallenden Verluste geltend machen.“

Quelle: DIHK

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