Anzeige

Anhörung zum Verpackungsgesetz: BDE kritisiert geplantes Plastiktütenverbot

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. sieht in einem Verbot von Plastiktüten wenig Lenkungswirkung. Stattdessen fordert der Verband umfassende Maßnahmen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft, in deren Mittelpunkt das Recycling steht.

Zu diesem Schluss kam der BDE in einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes ist, die am Mittwoch im Bundestag stattfand. In der Anhörung betonte BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen, dass das jetzt formulierte Verbot insofern überraschend sei, weil eine bereits bestehende Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) zur Verringerung von Kunststofftüten schon jetzt eine deutliche Wirkung entfaltet habe.

„Verpackungen aus Verbundmaterialien stellen uns vor große Probleme“

Darüber hinaus funktioniere die Kreislaufwirtschaft in Deutschland im Bereich der Plastiktüten verhältnismäßig gut. Bruckschen: „Plastiktüten sind ein gutes Beispiel dafür, wie ein Produkt genutzt und im Anschluss recycelt werden kann. So finden Kunststofftragetaschen zunächst mehrfach Verwendung, bevor sie über das bekanntermaßen gut funktionierende Sammelsystem erfasst und ihr Material im Kreislauf gehalten werden kann. Darüber hinaus eignen sich Plastiktüten auch für den Einsatz von Rezyklaten.“

In diesem Zusammenhang warnte Bruckschen für den Fall, dass Plastiktüten verboten werden, auch vor einem verstärkten Einsatz von Verbundmaterialien aus Papier und Kunststoff: „Verpackungen aus Verbundmaterialien stellen uns vor große Probleme. Der Teufel steckt hier im Detail. Optisch ähneln sie Papier, aber sie enthalten Kunststoffbestandteile, sodass diese Tüten nicht mehr in den Anlagen zu recyceln sind.“

Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verlangt der BDE umfassende Maßnahmen, in deren Mittelpunkt das Recycling stehen soll. Das übergeordnete Ziel ist dabei die Entwicklung von eigenständigen Rezyklatmärkten. „Der zentrale Handlungsbedarf liegt nicht bei einzelnen Verboten, sondern bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Recyclings insgesamt. Voraussetzung für funktionierendes Recycling ist, dass Produkte recyclingfähig hergestellt werden, nach Möglichkeit auch aus Recyclingmaterialien bestehen und auf diese Weise mit Hilfe weiterer Lenkungsinstrumente eigenständige Rezyklatmärkte entstehen“, so Bruckschen.

Quelle: BDE

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation