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Europäische Kommission stellt Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft vor

BDE: Großes Zukunftsversprechen für eine neue Wachstumsstrategie für die gesamte Wirtschaft.

Mit der Vorstellung des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft am 11. März hat die Europäische Kommission den zentralen Baustein zur Umsetzung des „Green Deal“ vorgestellt. Der Green Deal soll nicht weniger sein als eine neue Wachstumsstrategie mit dem Ziel, die europäische Wirtschaft und Industrie grundlegend umzugestalten, um sie innovativer, ressourceneffizienter, kreislauforientierter und wettbewerbsfähiger zu machen.

Um das übergeordnete Ziel des Green Deal – Europa bis 2050 klimaneutral zu machen – zu erreichen, soll eine Abkehr vom alten Wachstumsmodell vollzogen werden. Und die Kreislaufwirtschaft soll dabei die zentrale Rolle einnehmen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. unterstützt den Aktionsplan nachdrücklich.

„Der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft hält ein, was der im Dezember vorgestellte „Green Deal“ angekündigt hat. Er hat das Potenzial, die Abkehr von einem linearen Wachstumsmodell hin zu einem geschlossenen Wirtschaftsmodell zu leisten. Der BDE begrüßt die darin enthaltenen Pläne und Maßnahmen nachdrücklich und ist willens und bereit, mit dem Know-how sowie der Innovations- und Investitionskraft der Unternehmen der Kreislaufwirtschaft diese neue Wachstumsstrategie zu unterstützen. Besonders begrüßen wir, dass unsere langjährige Forderung, dass es wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen und funktionierender Märkte bedarf, um eine tatsächliche Kreislaufwirtschaft zu schaffen, von der Kommission nun offensichtlich aufgegriffen wurde“, erklärte Peter Kurth, Präsident des BDE, am Mittwoch nach Veröffentlichung des Aktionsplans.

Wiederverwendung und Reparierbarkeit von Produkten soll Vorrang haben

Der Aktionsplan kündigt insbesondere Regelungen für nachhaltige Produkte und Produktionsverfahren an, die ein „kreislauforientiertes Design“ für alle Produkte unterstützen sollen. Dabei sollen weniger Ressourcen zum Einsatz kommen und der Wiederverwendung und Reparierbarkeit von Produkten Vorrang eingeräumt werden. Weiter soll die Nachfrage von Recyclingrohstoffen gestärkt werden. Als eine zentrale Maßnahme plant die Kommission die progressive Einführung einer verpflichtenden „grünen Beschaffung“.

Die öffentliche Hand, die europaweit etwa zwei Billionen für Produkte und Dienstleistungen ausgibt, was europaweit um die 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmacht, wird zurecht als starker Marktteilnehmer ausgemacht, die eine Vorreiterrolle bei der Schaffung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft einnehmen soll. Über sektorale Rechtsvorschriften, die verpflichtende „grüne Kriterien“ für eine Beschaffung in besonders ressourcen- und CO2-relevanten Sektoren festlegen sollen, soll die öffentliche Hand als „Public Buyer for Climate and Environment“ beispielhaft den Wandel voranbringen. Als zusätzliche unterstützende Maßnahme wird die Überarbeitung des Ökolabels angedacht.

Der BDE, der seit Jahren für eine „grüne Vergabe“ eintritt, begrüßt diese Pläne nachdrücklich. Ebenso begrüßt er die Absicht der Kommission, künftig einen verpflichtenden Einsatz von Recyclingrohstoffen bei der Herstellung von Produkten festlegen zu wollen und zwar vorrangig in besonders ressourcen- und CO2-relevanten Sektoren wie Bau, Automobilen, Kunststoffen, Textilien und Kunststoffen.

Exportbegrenzungen oder Marktabschottungen verhindern das Schließen von Kreisläufen

Als kritisch bewertet der BDE schließlich aber die Pläne der Kommission, die Exporte grüngelisteter Abfälle in Drittländer künftig begrenzen zu wollen, auch wenn diese, wie es heißt, mit Erleichterungen bei der Verbringung solcher Abfälle innerhalb der EU einhergehen sollten.

„Die kritische Lage, in der sich derzeit etwa der Altpapiermarkt in der EU und gerade auch in Deutschland befindet, zeigt doch eindrücklich, dass Exportbegrenzungen oder Marktabschottungen, selbst wenn diese als „Green Fences“ deklariert werden, das Schließen von Kreisläufen verhindern. Anstatt Exportbeschränkungen anzuvisieren, sollte über Lösungen nachgedacht werden, die sicherstellen, dass qualitativ hochwertige Recyclingstoffe, die der europäische Markt nicht mehr aufnehmen kann, auch künftig in technologisch hochwertige Anlagen in Drittländern verbracht werden können“, kommentiert Kurth.

Unverständlich: kein EU-weites Deponierungsverbot

So vielversprechend und zukunftsweisend wie der Aktionsplan sich insgesamt ausnimmt, so kritisch und unverständlich ist schließlich, dass die Kommission den letzten und entscheidenden Schritt dann doch noch nicht geht: sich für ein vollständiges, EU-weites Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungs- und Gewerbeabfälle auszusprechen.

Der BDE-Präsident abschließend: „Solange recycelbare Siedlungsabfälle weiterhin abgelagert werden können, in einigen Mitgliedstaaten bis heute bis zu 80 Prozent, wird sich keine funktionierende Kreislaufwirtschaft etablieren können. Die wichtigen und richtigen geplanten Marktinstrumente und ordnungsrechtlichen Regelungen werden nicht greifen, solange dieser Entsorgungsweg offen steht. Die Lösung kann deshalb nur sein: Einführung eines europäischen Deponierungsverbots. Diesen Weg muss der europäische Gesetzgeber gehen, wenn er Ernst machen will mit der Kreislaufwirtschaft.“ Hier erwartet die ganze Branche Initiativen von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Quelle: BDE

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