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Batteriegesetz liefert keine Anreize zur Steigerung der getrennten Erfassung

Urteilt die ASA – Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. Der veröffentliche Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes hat die Anpassung des gesetzlichen Rahmens zum Ziel. Die Vorgaben von europäischer Ebene und die veränderten wettbewerblichen Rahmenbedingungen müssen in das Batteriegesetz integriert werden.

Neben der Abkehr vom Solidarsystem werden aber auch neue Voraussetzungen und weitere Schritte für die Erfassung der Altbatterien festgelegt. Die Anhörungsfrist des Referentenentwurfs endet am 28. Februar 2020.

Besonders kritisch sieht die ASA die Festlegung einer niedrigen Sammelquote. „In allen Bereichen der Kreislaufwirtschaft legt die Bundesregierung ambitionierte Quoten fest, nur bei der Erfassung von Geräte-Altbatterien gibt es keine ehrgeizigen Ziele“, erklärt Johanna Weppel, Referentin der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA). „Hier wäre ein deutlicheres Signal wünschenswert, da das bisher erreichte Sammelziel als Sammelquote festgelegt wird und keinerlei Anreize bietet, Geräte-Altbatterien verstärkt getrennt zu erfassen.“

Wiederverwendung und Recycling sollten oberstes Ziel sein

Die ASA sieht in diesem Punkt dringenden Anpassungsbedarf, um eine fachgerechte Verwertung der in Verkehr gebrachten Batterien zu gewährleisten. „Die Erfassung von Altbatterien, getrennt von unsortierten Siedlungsabfällen, muss zwingend verstärkt werden. Das erhöhte Aufkommen von Batterien und Akkumulatoren führt dazu, dass auch im Restabfall vermehrt Batterien zu finden sind“, sagt Achim Behrend, Sprecher der ASA- Betriebsleiter, und ergänzt: „Die Entsorgung von Altbatterien in unsortierten Abfällen führt zu einer wachsenden Gefährdung von Mitarbeitern und Anlagentechnik. Wir benötigen ambitionierte Ziele für die getrennt Erfassung und müssen dem Verbraucher umfassende Möglichkeiten geben, die Altbatterien dem richtigen System zuzuführen.“

Nicht nur das erhöhte Aufkommen an Batterien und Akkumulatoren sei von Bedeutung. Die Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien habe dazu geführt, dass der Anteil an Lithium-Ionen-Batterien und Akkumulatoren an den in Verkehr gebrachten Batterietypen der Sekundärbatterien seit 2013 von 3,7 auf 25 Prozent gestiegen sei. Insbesondere Lithium-Ionen-Batterien und -akkus stellten mit ihrer hohen Energiedichte eine Gefährdung dar. Erste Konzepte für neue Batterietypen mit immer höherer Energiedichte würden erforscht. Eine Vermarktung solcher Batterietypen könne nicht Ziel sein, so lange eine getrennte Erfassung nicht gewährleistet sei. „Je höher die Energiedichte in den Altbatterien, desto größer ist das Gefährdungspotenzial“, fügt Achim Behrend hinzu.

Aufgrund der steigenden Anzahl benötigter Batterien und Akkus sollten die Wiederverwendung und das Recycling oberstes Ziel sein. Begrenzte Rohstoffe steigerten die Herstellungskosten und lieferten so einen Anreiz für Vertreiber. „Für ein hochwertiges Recycling des immer knapper werdenden Rohstoffes Lithium ist allerdings eine konsequente getrennte Sammlung notwendig. Vorausgesetzt, dass für den Endnutzer die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden“, konstatiert Katrin Büscher, Geschäftsführerin der ASA.

Quelle: ASA – Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V.

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