Aufgrund der aus dem geltenden Batteriegesetz (BattG) heraus entstandenen Wettbewerbsnachteile sah sich die Stiftung GRS Batterien gezwungen, ihre Rechtsstellung als festgestelltes Gemeinsames Rücknahmesystem sowie den hiermit verbundenen Auftrag zur gesetzlichen Grundentsorgung für Gerätealtbatterien aufzugeben und die Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem (hRS) gem. § 7 BattG zu beantragen.
Die Zulassung als hRS ist nun durch die Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg mit Wirkung zum 06.01.2020 erteilt worden. Zeitgleich soll die Feststellung als Gemeinsames Rücknahmesystem durch das Bundesumweltministerium aufgehoben und im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. “Wir sind sehr froh, dass es uns auf diesem Wege gelungen ist, endlich die Voraussetzungen zu schaffen, um den ursprünglichen Stiftungsauftrag zum Betreiben eines nicht-gewinnorientierten, diskriminierungsfreien und für alle Hersteller offenen Rücknahmesystems weiter erfüllen zu können.” sagt Stiftungsvorstand Georgios Chryssos. “Wir bedauern sehr, dass es über Jahre hinweg nicht gelungen ist, in einem an sich klug angelegten Batteriegesetz faire Wettbewerbsbedingungen im Vollzug herzustellen. Umso mehr hoffen wir, dass die angekündigte Novellierung des Batteriegesetzes diese Mängel beheben wird.“
„Mit dem Gemeinsamen Rücknahmesystem hat die Wirtschaft über zwanzig Jahre lang ihre Selbstorganisationfähigkeit und ihre Produktverantwortung hervorragend unter Beweis gestellt. Das System nahm nicht nur eine sehr wichtige Treiberrolle zur Verbesserung der Batterierücknahme, der Sammelquoten sowie der Verbraucherkommunikation ein. Es hat zudem frühzeitig die Einführung sehr wichtiger Sicherheitsstandards für Lithium-Batterien bewirkt und vorausschauend zusätzliche freiwillige Rücknahmesysteme für Lithium-Industriebatterien eingerichtet.” sagt Chryssos. Hinsichtlich der zukünftigen Weiterentwicklung der geordneten Batterierücknahme zeigt sich die Stiftung GRS Batterien aber besorgt.
Mit dem Entfall des Gemeinsamen Rücknahmesystems sind nun zunächst alle zugelassenen herstellereigenen Rücknahmesysteme gleichermaßen verpflichtet, allen Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten. Völlig unklar ist allerdings, wie das zukünftige Miteinander von Rücknahmesystemen, die flächendeckende Entsorgungssicherheit und die Weiterentwicklung der Produktverantwortung gesetzlich ausgestaltet werden soll. „Wir befürchten einen gesetzlich beförderten Wettbewerb um die geringstmögliche Zielerreichung und kontraproduktive Auswirkungen auf die Produktverantwortung.“, so die Stiftung.
„Auf jeden Fall ist die Stiftung GRS Batterien bereit, die Aufgaben eines Gemeinsamen Rücknahmesystems wieder neu aufzunehmen – sofern ein novellierter Rechtsrahmen dies auch zulässt. Sollte der Gesetzgeber dagegen nur noch einen reinen Kostenwettbewerb zwischen herstellereigenen Rücknahmesystemen vorsehen, sind wir auch in diesem Fall hervoragend vorbereitet.“ schließt Chryssos.
Quelle: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien