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AltholzV: Branche fordert gesetzliche Anpassungen für mehr Sicherheit

Der Status quo der anstehenden Novelle der Altholzverordnung und notwendige Anpassungen für mehr Rechtssicherheit und Qualitätssicherung standen im Fokus der Vorträge und Diskussionen mit Referenten aus dem BMU, der Forschung und der Branche auf dem bvse-Altholztag 2019 in Münster.

„Noch in dieser Legislaturperiode soll das Verordnungsverfahren abgeschlossen werden“, erklärte Ministerialrat Hans-Peter Ewens vom Bundesumweltministerium den rund 90 Teilnehmern. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten der Novellierung seien für Frühjahr/Sommer 2021 geplant, so Ewens.

Rechtsicherheit stärkt Innovationen

Die Überarbeitung der seit 17 Jahren gültigen Altholzverordnung ist für die Branche ein wichtiges Anliegen, machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in der Eröffnungsrede zur Tagung deutlich. Rehbock begrüßte, dass das Regelwerk, das in der Vergangenheit wegweisende Pionierarbeit geleistet hat, nun auf dem Prüfstand steht. Anpassungen sind überfällig, damit den technischen und materialspezifischen Weiterentwicklungen sowie den aktuellen umweltpolitischen Forderungen einer ressourcenschonenden Sekundärrohstoffnutzung in Zukunft Rechnung getragen werden kann. Aber auch für die künftige Weiterentwicklung der Branche stellt die Überarbeitung der AltholzV wichtige Weichen.

„Deutschland nimmt mit seiner Infrastruktur hochinnovativer Unternehmen eine Vorreiterrolle in der Abfallbehandlung ein. Damit dies so bleibt, brauchen wir auch im Altholzbereich einen ordnungspolitischen Rahmen, der notwendige Freiheiten gewährt, Qualitäten absichert und gleichzeitig ein einheitliches „Level-Playing-Field“ garantiert. Rechtssicherheit und Investitionssicherheit gehören zusammen. Eine Fortentwicklung erreichter Standards beim Recycling ist nur unter diesen Voraussetzungen möglich“, machte Eric Rehbock deutlich.

Altholzmarkt braucht sinnvollen Mix von stofflicher und energetischer Verwertung

„Bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens muss es allerdings darum gehen, die Kreislaufwirtschaft auszubauen, ohne die notwendige Ergänzung durch die effektive energetische Verwertung aus dem Blick zu verlieren, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock mit Blick auf die im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung und im Koalitionsvertrag verankerte Maßgabe, auch das Recycling von Altholz zu stärken.

„Gerade der Stoffstrom Holz steht stellvertretend dafür, dass sich stoffliche und energetische Verwertung sinnvoll ergänzen können. Selbst wenn Holz mehrmals im Kreislauf gefahren wird, steht es am Ende seiner Nutzungskaskade immer noch, dank seiner Eigenschaften, für eine effektive energetische Nutzung zur Verfügung“, führte Rehbock weiter aus.

Überlegungsansätze zu Regelungen, die in das am Altholzmarkt etablierte, gut nebeneinander funktionierende Gefüge von stofflicher und hochwertiger energetischer Verwertung eingreifen, sieht der Vorsitzende des bvse-Fachverbands Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle, Wolfgang Fritsch, dagegen kritisch. „Der Markt ist seit Jahren weitgehend ausgeglichen. Signifikante Veränderungen im Gewicht zwischen stofflicher und energetischer Verwertung sind ausgeblieben. Die Novelle darf keine gravierenden Lenkungswirkungen entfalten“, erklärte Fritsch.

Nächste Schritte in 2019

Als wichtigen nächsten Schritt für den weiteren Verordnungsprozess gab Ministerialrat Ewens den Teilnehmern des bvse-Altholztages die Entwicklung eines Diskussionspapiers bis Herbst 2019 bekannt, das auf der Grundlage der Forschungsergebnisse der FH Münster, die mit der Evaluierung der AltholzV im Hinblick auf eine Novellierung beauftragt wurde, erstellt werden soll. Ewens zeigte sich zuversichtlich, dass dieses Papier den weiteren Entschlussprozess zügig in Gang bringen, und bis Ende 2019 bereits erste Stellungnahmen von Ländern und Verbänden erwartet werden können.

Quelle: bvse

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