Anzeige

Unsortierte Kunststoffabfälle: „Generelles Exportverbot ist keine Lösung“

Die stoffliche Wiederverwertung nicht sortenrein gesammelter Kunststoffe ist technisch höchst anspruchsvoll und gehört nach Meinung des bvse in Expertenhände. Allerdings sei die Forderung nach einem generellen Export- und weltweitem Handelsverbot von Mischkunststoffabfällen, die derzeit auf der Genfer Konferenz zum Basler Abkommen diskutiert und auch von der Bundesumweltministerin Schulze vertreten wird, keine Lösung.

„Unter den nicht sortierten Kunststoffmischabfällen gibt es sehr gute definierte, das heißt gemäß Schlüsselnummern der AVV oder Fraktionsnummern aus den DSD-Sortiervorgaben detektierte, Mischkunststoffe, die für die Herstellung neuer Produkte von hohem Nutzen sind. Wir sehen in einem generellen Exportverbot unsortierter Kunststoffabfälle keine Lösung. Insbesondere auch nicht im Hinblick darauf, Ressourcen zu schonen und die anspruchsvollen Ziele des Verpackungsgesetzes zu erreichen“, erklärt bvse-Kunststoffexperte Dr. Thomas Probst.

Die Recyclingunternehmen in Deutschland verfügten über hervorragende Anlagentechnik und weiteres Entwicklungspotenzial, um auch Mischkunststoffabfälle umweltgerecht und unter Wahrung des Gesundheitsschutzes zu verwerten. Fraktionen, für die dies nicht möglich sei, könnten gefahrenfrei beseitigt werden. Dies sei in vielen Ländern Asiens oder Afrikas, die über keine funktionierende Kreislaufwirtschaft verfügten, nicht der Fall. Seit China die Einfuhr von Kunststoffabfällen verboten hat, gab es dem bvse zufolge weltweit eine Verlagerung der Stoffströme in angrenzende Länder, „die – wie erkennbar wird – für eine ordnungsgemäße Verwertung nicht gerüstet sind. Einen EU-Vorschlag, der die internationale Verbringung von Sortierresten in diese Länder einschränkt, unterstützen die deutschen Kunststoffrecyclingunternehmen daher sehr wohl.“

Grundsätzlich, so der Verband, verfolgten deutsche Kunststoff-Recyclingunternehmen das Ziel, die in Deutschland erfassten Plastikabfälle vor Ort oder in Zusammenarbeit mit europäischen Unternehmen, die über ähnliche Standards verfügen, wieder aufzubereiten. Im Bereich der Verwertung von Mischkunststoffen gelinge das gut. Geschätzt 400.000 bis 600.000 Tonnen Mischkunststoffe würden so jährlich recycelt. Bei einem Gesamtaufkommen von insgesamt 1,2 Millionen Tonnen Plastikabfälle in Deutschland sei dies ein beachtlicher Anteil.

Wichtige Stellschraube, um länderübergreifende Wertschöpfungsketten zu bedienen

Der Export und Handel mit Mischkunststoffen sei demnach eine wichtige Stellschraube, um länderübergreifende Wertschöpfungsketten bedienen und erhalten zu können. „Auch Mischkunststoffe, die nicht sortenrein sind, können bei der Herstellung bestimmter Produkte einen hohen Wert haben“, erklärt Probst. „Sie sind wertvolle (Sekundär)Rohstoffe für viele Produkte aus dem Baubereich, des Landschafts- und Gartenbaus oder des Gewässerschutzes und weisen gegenüber Wettbewerbsprodukten aus Primärrohstoffen, wie Holz oder Beton, deutliche Vorteile durch längere Haltbarkeit auf.“

Zudem könnten die nach dem neuen Verpackungsgesetz deutlich hochgesetzten Recyclingquoten, die in diesem Jahr auf 58,5 Prozent und bis 2020 sogar auf 63 Prozent festgelegt wurden, keinesfalls erreicht werden, wenn Mischkunststoffe aus den etablierten länderübergreifenden Wertschöpfungsketten durch ein generelles Exportverbot herausfallen:

„Natürlich soll der Schutz von Mensch um Umwelt oberste Priorität behalten. Anhand von Sortier- und Abfallschlüsselnummern lässt sich umgekehrt auch leicht erkennen, welche gemischten Abfälle sich keinesfalls mehr zu einer Aufbereitung und damit auch nicht für den Export eignen.“

Quelle: bvse

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation