Anzeige

Brexit: Volkswirte für Fallenlassen der Nordirland-Auffanglösung

In der Brexit-Debatte hat eine Gruppe von Volkswirten vorgeschlagen, die Auffanglösung für Nordirland (Backstop) fallen zu lassen, den Austrittstermin zu verschieben und die Gründung eines Zollvereins zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich angeregt.

„Ein harter Brexit liegt in niemandes Interesse, und er würde irreparablen politischen und wirtschaftlichen Schaden anrichten. Daher fordern wir die britische Regierung und die EU-Kommission auf, ihre ‚roten Linien‘ zu überdenken und an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, erklären Gabriel Felbermayr, Clemens Fuest und Martin Braml vom ifo Institut München, Hans Gersbach, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums, Albrecht Ritschl, London School of Economics, und Marcel Thum, ifo Institut Dresden und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums. „Wir schlagen ein Modell für die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union für die Zeit nach dem Brexit vor, das enge wirtschaftliche Beziehungen aufrecht erhält und eine harte irische Grenze vermeidet. Unser Ziel ist es nicht, eine Ideallösung zu definieren, sondern einen politisch umsetzbaren Ansatz, der die wirtschaftlichen Kosten minimiert.“

Der vom Forschungsnetz EconPol Europe veröffentlichte Vorschlag lautet:

  • Die Backstop-Bestimmung des Austrittsvertrags entfällt.
  • Das Vereinigte Königreich delegiert dauerhaft alle handelspolitischen Fragen bei Waren an eine neue Europäische Zollvereinigung, in der auch die EU Mitglied ist und möglicherweise andere Länder wie die Türkei. Weder die EU noch das Vereinigte Königreich verfolgen eine unabhängige Handelspolitik, und die Zollvereinigung vertritt sie in der Welthandelsorganisation (WTO) in der gleichen Weise wie die EU bisher alle 28 EU-Mitgliedstaaten.
  • Das Vereinigte Königreich hat, wie alle anderen Mitgliedstaaten auch, Stimmrechte in der Zollvereinigung. Zusammen mit den anderen Mitgliedern der Zollvereinigung beauftragt er die EU-Kommission, Handelsabkommen mit Drittstaaten auszuhandeln.
  • Die Entscheidungen werden mit doppelter Mehrheit im Sinne des Vertrags von Lissabon getroffen, und der Europäische Gerichtshof (in erweiterter Form unter Einbeziehung aller Teilnehmerländer) überwacht weiterhin alle Rechts- und Politik-Entscheidungen beim Außenhandel.
  • Die Zollvereinigung deckt alle „klassischen“ Bereiche der Handelspolitik ab, wie Zölle, Quoten, Ursprungsregeln, Handelsschutz usw. In diesen Fragen hat die EU die ausschließliche Zuständigkeit.
  • Bereiche, in denen die EU keine ausschließliche Zuständigkeit hat und in denen Länder über Vetorechte verfügen (Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum, ausländische Direktinvestitionen, audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen sowie Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdienste), sollten nicht unter den Zollverein fallen. Während einer Übergangszeit gelten die einschlägigen Bestimmungen der EU-Verträge weiter. Für die Zukunft werden Vereinbarungen in diesen Bereichen durch ein oder mehrere bilaterale Zusatzabkommen getroffen.
  • In bestehenden Handelsabkommen mit Dritten gelten für das Vereinigte Königreich weiterhin Bestimmungen über „klassische“ Bereiche oder Bereiche, die unter bilaterale Abkommen fallen. Gleiches gilt für derzeit oder in Zukunft ausgehandelte Verträge.

Quelle: ifo Institut

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation