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Ein nachhaltigeres Europa bis 2030 und Brexit-Vorbereitungen

Im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas, die mit dem Weißbuch der Kommission vom 1. März 2017 angestoßen wurde, veröffentlichte die Kommission am 30. Januar 2019 ein Reflexionspapier über ein nachhaltiges Europa bis 2030.

Als Folgemaßnahme zur Rede von Präsident Juncker zur Lage der Nation 2017 angekündigt, ist das vorgelegte Papier eine der Maßnahmen, mit denen die EU ihrer festen Zusage, die von den Vereinten Nationen formulierten Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Ziele des Klimaschutzübereinkommens von Paris zu verwirklichen, nachkommen will.

Das Papier, in dem die vielfältigen Herausforderungen, vor denen Europa steht, bewertet und mögliche Zukunftsszenarien dargestellt werden, soll als Leitfaden für die Diskussionen darüber dienen, wie diese Ziele am besten erreicht werden können und wie die Europäische Union bis 2030 am besten dazu beitragen kann. Aufbauend auf den Ergebnissen der letzten Jahre verdeutlichen diese Szenarien, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, damit die EU und die Welt eine nachhaltige Zukunft im Interesse des Wohlergehens der Bürger sichern können.

In dem Papier werden drei Szenarien vorgestellt, um die Diskussion über Folgemaßnahmen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung innerhalb der EU anzuregen. Diese Szenarien dienen der Veranschaulichung und zielen darauf ab, verschiedene Ideen anzubieten und zu Diskussionen und zum Nachdenken anzuregen. Das letztendliche Ergebnis wäre wahrscheinlich eine Kombination bestimmter Elemente aus jedem Szenario. Die drei Szenarien sind:

  1. Eine übergreifende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung, die als Richtschnur für alle Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen soll.
  2. Kontinuierliche Berücksichtigung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen relevanten EU-Politikbereichen durch die Kommission, ohne Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Handeln.
  3. Stärkere Fokussierung auf das auswärtige Handeln bei gleichzeitiger Konsolidierung der derzeitigen Nachhaltigkeitsbestrebungen auf EU-Ebene.

Im vorgestellten Reflexionspapier liegt der Schwerpunkt auf den wichtigsten politischen Grundlagen für die Nachhaltigkeitswende. Dazu gehören unter anderem der Übergang von der linearen zur Kreislaufwirtschaft, die Korrektur der Ungleichgewichte in unserem Lebensmittelsystem, die zukunftssichere Gestaltung unserer Energieversorgung, unserer Gebäude und unserer Mobilität sowie die Gewährleistung einer gerechten Nachhaltigkeitswende, bei der niemand, auch keine Region, zurückgelassen wird.

Im Fokus stehen auch die horizontalen Faktoren‚ die die Nachhaltigkeitswende unterstützen müssen, darunter Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung; Finanzen, Preisgestaltung, Steuern und Wettbewerb; verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, soziale Verantwortung von Unternehmen und neue Geschäftsmodelle; offener und auf Regeln basierter Handel; Politikgestaltung und -kohärenz auf allen Ebenen. Am Schluss des Papiers wird betont, wie wichtig es ist, dass sich die EU in ihrer Vorreiterrolle für die Nachhaltigkeitswende auf globaler Ebene einsetzt, denn unsere Maßnahmen werden nur begrenzte Auswirkungen auf den Planeten haben, wenn andere eine entgegengesetzte Politik verfolgen.

Brexit-Vorbereitungen

Da es immer wahrscheinlicher wird, dass das Vereinigte Königreich die EU am 30. März dieses Jahres ohne eine Vereinbarung verlässt („No-Deal-Szenario“), hat die Europäische Kommission letzte Notfallvorschläge für das Programm Erasmus+, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und den EU-Haushalt verabschiedet. Durch die vorgestellten Maßnahmen soll im Falle eines ungeregelten Austritts Folgendes gewährleistet werden:

  • Junge Menschen aus der EU und aus dem Vereinigten Königreich, die am 30. März 2019 am Programm Erasmus+ teilnehmen, können ihren Aufenthalt ohne Unterbrechung abschließen.
  • Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen bei der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen wie Renten auch in Zukunft die im Vereinigten Königreich vor dem Austritt aufgelaufenen Versicherungs-, (auch als Selbstständiger erworbene) Erwerbstätigkeits- oder Aufenthaltszeiten.
  • Empfänger von EU-Mitteln im Vereinigten Königreich sollen auch künftig Zahlungen im Rahmen ihrer laufenden Verträge erhalten, sofern das Land weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich des EU-Haushalts nachkommt. Diese Frage ist getrennt von einer künftigen Finanzregelung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zu betrachten.

Die präsentierten Vorschläge sind zeitlich befristet, von begrenzter Tragweite und werden einseitig von der EU angenommen. Die mit den Mitgliedstaaten geführten Gespräche sind darin eingeflossen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei ihren Vorbereitungen unterstützen, und sie hat ihre Anstrengungen verstärkt, indem sie beispielsweise Besuche in allen Hauptstädten der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten organisiert.

Reflexionspapier: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030

Quelle: EU-Kommission

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