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Mehr als 95.000 Beschwerden wegen Verstößen gegen Datenschutz

Die EU-Kommission zieht eine erste positive Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. Vor dem Europäischen Datenschutztag diesen Montag, 28. Januar 2019, veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten.

So nehmen die Bürger ihre Rechte zunehmend war: Bislang sind mehr als 95.000 Beschwerden bei den nationalen Datenschutzbehörden eingegangen. Auch erste Geldbußen wurden verhängt, so etwa in Deutschland eine Strafe von 20.000 Euro gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, das die Daten seiner Nutzer nicht ordnungsgemäß sicherte.

Die Kommission begrüßte die positiven Auswirkungen der neuen Datenschutzregeln in einer gemeinsamen Erklärung: „Eines der Hauptziele der Datenschutz-Grundverordnung besteht darin, die Handlungskompetenz der Menschen zu stärken und ihnen mehr Kontrolle über eine der wertvollsten Ressourcen der modernen Wirtschaft – ihre Daten – zu geben. Wir können dieses Ziel nur erreichen, wenn sich die Menschen ihrer Rechte und der Folgen ihrer Entscheidungen vollständig bewusst sind.“

Die Bürger nehmen ihre Rechte wahr

In der gemeinsamen Erklärung der Kommissionsvizepräsidenten Timmermans und Ansip sowie der Kommissiarinnen Jourová und Gabriel heißt es weiter: „Der diesjährige Datenschutztag wird acht Monate nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 begangen. Wir sind stolz darauf, über die weltweit strengsten und modernsten Datenschutzvorschriften zu verfügen, mit denen wir global neue Standards setzen. Der Fall Facebook/Cambridge Analytica und die jüngsten Datenschutzverletzungen zeigen, dass wir richtig handeln. Es geht nicht nur um den Schutz unserer Privatsphäre, sondern auch darum, unsere Demokratien zu schützen und die Nachhaltigkeit unserer datengesteuerten Volkswirtschaften sicherzustellen.

Bereits jetzt zeichnen sich die positiven Auswirkungen der neuen Vorschriften ab. Die Bürgerinnen und Bürger sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und ihrer Rechte stärker bewusst geworden – und sie nehmen nun diese Rechte wahr, wie die nationalen Datenschutzbehörden tagtäglich feststellen können. Bislang sind mehr als 95 000 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die Datenschutzbehörden setzen die neuen Vorschriften um und stimmen ihr Vorgehen im Europäischen Datenschutzausschuss besser ab. Sie bieten den Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, sowie den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung, indem sie ihnen ihre Rechte und Pflichten erklären.

Praktische Umsetzung weit fortgeschritten

Die praktische Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist inzwischen weit fortgeschritten. Zwar sind fünf Mitgliedstaaten in Verzug, doch wir sind zuversichtlich, dass sie ihre Rechtsrahmen schnellstmöglich an die neuen EU-weiten Vorschriften anpassen. Die Kommission wird diesen Prozess weiterhin überwachen, um mögliche Mängel zu beheben und dazu beizutragen, dass die Datenschutzvorschriften so bald wie möglich in der ganzen EU gelten. Auf internationaler Ebene zeichnet sich ein klarer Trend hin zu modernen Datenschutzvorschriften ab. Dies erleichtert den Datenaustausch und fördert den Handel.

Das beste Beispiel hierfür ist der jüngste Erlass unserer gegenseitigen Angemessenheitsfeststellungen in Bezug auf Japan. Damit haben wir den weltweit größten Raum für freie und sichere Datenströme geschaffen. Heute gewährleistet Europa nicht nur in seinem eigenen Hoheitsbereich strenge Datenschutzvorschriften, sondern nimmt auch weltweit eine Vorreiterrolle ein.“

Die Kommission kündigt eine Sensibilisierungskampagne an, um den Bürger sowie Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, dabei zu helfen, ihre neuen Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Zudem wird sie im Juni 2019 eine Veranstaltung organisieren, um mit Behörden, Unternehmen und anderen Akteuren ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung Bilanz zu ziehen.

Quelle: EU-Kommission

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