Der Trend zum „Coffee to go“ ist ein Grund, warum in Deutschland immer mehr Verpackungsmüll anfällt. Der Blaue Engel zeichnet ab sofort ressourcenschonende Mehrwegbechersysteme (DE-UZ 210) aus. Ziel ist es, Einwegbecher zu reduzieren und umweltverträgliche Mehrwegbechersysteme zu stärken.
Die Kriterien beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter. So müssen bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel beispielsweise umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Zudem müssen die Becher eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen, am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden.
Den ersten Kaffee „auf die Hand“ gab es in Deutschland 1996. Mittlerweile greifen deutschlandweit 70 Prozent der Verbraucher besonders häufig oder gelegentlich zu Coffee-to-go-Bechern. Neueste Erhebungen des Instituts für Energie- und Umweltforschung gGmbH (ifeu) im Rahmen eines aktuellen Forschungsvorhabens beziffern im Außer-Haus-Verkauf eine Gesamtmenge von 2,8 Milliarden Einwegbechern jährlich ‒ davon circa 1,2 Milliarden To-go-Becher. Die Folge: Immer mehr weggeworfene Einwegbecher verschmutzen öffentliche Plätze, Straßen und die Natur. Das Littering – also das achtlose Wegwerfen der Abfälle im öffentlichen Raum – sowie überfüllte Papierkörbe sind für die Kommunen eine kostspielige Herausforderung.
Für die Einwegbecher werden wertvolle Ressourcen wie Holz und Kunststoff sowie Wasser und Energie benötigt, und dass obwohl die Nutzungsdauer der Einwegbecher nur rund 15 Minuten beträgt. Einwegbecher im Heißgetränke-Bereich bestehen meist aus Frischfaserpapier und sind innen mit einer dünnen Kunststoffschicht aus Polyethylen überzogen. Recyclingpapier kommt im Lebensmittelbereich in der Regel nicht zum Einsatz. Hinzu kommen noch die Kunststoffdeckel, die üblicherweise aus Polystyrol bestehen. Einwegbecher für Kaltgetränke werden vorrangig aus fossilem Kunststoff hergestellt.
Ohne Melaminharze und Polycarbonat-Kunststoffe, Pfand auf Becher und Deckel
Typische Kunststoffsorten sind hier Polypropylen, Polystyrol und Polyethylenterephthalat. Wenn Anbieter wie Bäcker oder auch Getränkeausschänke auf Festivals vorrangig Mehrwegbecher anbieten und auch kundeneigene Individualbecher füllen („bring your cup“), können sie ihr Engagement für die Umwelt nunmehr mit dem neuen Blauen Engel sichtbar gegenüber den Verbrauchern kommunizieren. Die Kriterien des Umweltzeichens beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter.
Bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel müssen unter anderem umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Melaminharze und Polycarbonat-Kunststoffe, die Bisphenol A freisetzen können. Um das Abfallaufkommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein „werkstoffliches Recycling“ ermöglichen. Dies bedeutet, dass Becher aus Kunststoff nur aus sortenreinem Kunststoff ohne Beschichtung mit anderen Materialien hergestellt werden dürfen. Außerdem müssen die Becher langlebig sein und eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen. Außerdem ist die Umlaufzahl der Becher jährlich für das Kalenderjahr zu ermitteln. Ökobilanzielle Rechnungen zeigen, dass die Umlaufzahl eines Bechers, das heißt die Häufigkeit seiner tatsächlichen Wiederverwendung, ein wichtiges Kriterium zur Umweltentlastung darstellt.
Weiterhin muss ein Pfand auf Becher und Deckel gefordert werden. Zudem müssen Becher und Deckel am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Die Anbieter müssen sich überdies verpflichten, die „Guten Regeln“ für den Heißgetränke-Ausschank einzuhalten: Kunden soll immer erst der Mehrwegbecher und -deckel angeboten werden kundeneigene Becher befüllt werden. Weiterhin müssen die Mehrwegbechersystem-Anbieter nachweisen, dass ihr Logistikkonzept zur ökologischen Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen beiträgt. Das Umweltzeichen wurde durch die Jury Umweltzeichen mit einer Laufzeit von drei Jahren beschlossen.
Quelle: Umweltbundesamt