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Baden-Württemberg erhöht Bußgeldrahmen für unzulässiges Entsorgen von Hausmüll

Seit dem 1. Dezember 2018 gilt in Baden-Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße – für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz und Altlasten, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Pflanzenschutz. Er enthält 840 Tatbestände und gilt bis 30. November 2025.

„Umwelt-, Klima- und Naturschutz gehören zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit“, sagte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Inkrafttretens in Stuttgart. „Es ist daher nur konsequent, diejenigen zu belangen, die vorsätzlich geschützte Umweltgüter gefährden oder schädigen.“ Es stehe außer Frage, dass die Ahndung der Verstöße für alle Bürger gerecht, angemessen und nachvollziehbar sein müsse, so Untersteller weiter. „Mit unserem Bußgeldkatalog schaffen wir die Grundlage dafür.“

Landeseinheitliche Praxis

Der Bußgeldkatalog unterstützt die Bußgeldbehörden im Land bei der Ermittlung eines für die einzelnen Umweltverstöße in der Höhe angemessenen Bußgeldes. Er trägt so dazu bei, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen. Insbesondere für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll gilt ab dem 1. Dezember 2018 ein deutlich höherer Bußgeldrahmen. Wer beispielsweise Zigarettenkippen, Obst- und Lebensmittelreste oder seinen Kaugummi auf die Straße wirft, kann mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro belangt werden. Bislang waren für solche Ordnungswidrigkeiten Bußgelder in Höhe von 10 bis 25 Euro vorgesehen. Das Wegwerfen oder Liegenlassen von scharfkantigen, ätzenden und schneidenden Gegenständen wie Glasflaschen oder rostigen Nägeln können die Bußgeldbehörden zukünftig mit bis zu 800 Euro (statt bisher 100 Euro) ahnden.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und bvse

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