Rund 40 Prozent der Recycling- und Entsorgungsunternehmen, die sich an der diesjährigen bvse-Jahresumfrage beteiligten, gaben an, die Vorgaben der seit Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits vollständig in die Praxis überführt zu haben. 60 Prozent kämpfen derzeit noch mit Verständnis- und Umsetzungsproblemen.
„In den Unternehmen unserer Branche fehlt es keinesfalls an der Bereitschaft, die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Aber das Ergebnis der bvse-Jahresumfrage zeigt deutlich, dass die Regelungen kompliziert und nicht nur für den Praktiker überwiegend unverständlich formuliert sind. Diese Tatsache gibt Raum für breite Interpretationsspielräume, in denen sich die Unternehmen oft der Auslegungswillkür der unterschiedlichen örtlichen Datenschutzbehörden oder Landesdatenschutzbeauftragten ausgeliefert sehen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock die schwierige Lage der Unternehmen, und betont: „Was wir brauchen ist Rechtssicherheit und weniger Bürokratie, damit wir uns weiter auf unser Hauptgeschäft konzentrieren können.“
Dokumentationspflichten sind kaum zu stemmen
Die neue Datenschutzgrundverordnung erfordere von den kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche umfangreiche Dokumentationspflichten, die mit den immer knapper werdenden Personalressourcen kaum zu stemmen seien. Mitarbeiter müssten zusätzlich qualifiziert werden. Das koste die Mittelständler viel Zeit und Geld. Mit Seminaren zu den Regelungen der neuen EU-Verordnung und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf für betriebliche Abläufe biete das Schulungszentrum des bvse eine wichtige Hilfestellung. Aber das allein genüge nicht.
Mehr Souveränität der Internetnutzer erreiche man nicht mit größeren Datenschutzbannern, die auf ellenlange und zumeist völlig unverständliche und detailverliebte Datenschutzerklärungen in bestem Juristendeutsch verweisen. Auch die für kleine und mittelständische Unternehmen völlig überzogenen Dokumentationspflichten müssten nach Auffassung des bvse „dringend entrümpelt“ werden. Zudem müsse eindeutig geregelt werden, dass der normale geschäftliche Umgang, wie beispielsweise der Austausch von Visitenkarten und die anschließende Nutzung der darauf enthaltenen Daten, auch weiterhin möglich sei, ohne dass man mit Bußgeldern rechnen müsse.
Der bvse warnt davor, die Bürger in Vereinen oder im Beruf mit dem Datenschutz zu gängeln oder zu kriminalisieren. Auch wenn das sicher nicht gewollt sei, gehe es momentan genau in diese völlig falsche Richtung, so der mittelständische Wirtschaftsverband, der die Politik gefordert sieht, die Rahmenbedingungen für mehr Datenschutz so zu ändern, dass sie auch für den Alltag der Bürger, der Vereine und der Unternehmen passen.
Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.