Die Europäische Kommission hat gestern (7. November 2018) eine Mitteilung zum Umgang mit endokrinen Disruptoren angenommen. Das sind chemische Stoffe, die die Wirkungsweise des Hormonsystems verändern.
Zum Schutz von Menschen und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien ist der strategische Ansatz der Kommission fest in den Erkenntnissen der Wissenschaft und im Vorsorgeprinzip verankert. Die Kommission wird die Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren erstmals einer umfassenden Eignungsprüfung unterziehen. Teil dieser Prüfung wird auch eine öffentliche Konsultation sein.
In der angenommenen Mitteilung werden auch die derzeit erwogenen Initiativen dargelegt, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass bereits bestehende Politikmaßnahmen in vollem Maße umgesetzt werden. Dazu gehören die Identifizierung endokriner Disruptoren, eine bessere Kommunikation entlang der Lieferkette durch Nutzung der Sicherheitsdatenblätter gemäß der REACH-Verordnung und das Vorantreiben der wissenschaftlichen Bewertung endokriner Disruptoren mit Blick auf den Erlass weiterer regulatorischer Maßnahmen. Der EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Karmenu Vella, erklärte hierzu: „Mit dieser Mitteilung bekräftigt die Kommission, dass sie entschlossen ist, noch mehr dafür zu tun, die Exposition der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt gegenüber diesen Chemikalien zu minimieren.“
Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissar Vytenis Andriukaitis, sagte: „Ich freue mich, dass wir uns auf die Arbeit stützen können, die bereits im Rahmen der Verordnungen über Pflanzenschutzmittel und Biozide in Bezug auf Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren geleistet wurde und die auf der Definition der Weltgesundheitsorganisation fußt.“ Die Kommissarin für Binnenmarkt und Industrie, Elżbieta Bieńkowska, fügte hinzu: „Mit unseren umfassenden Rechtsvorschriften über chemische Stoffe und kosmetische Mittel konnten wir bereits eine deutliche Verringerung der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren und anderen gefährlichen Stoffen für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichen. Heute gehen wir noch einen Schritt weiter bei unseren Bemühungen, diese Risiken zu minimieren und die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten.“
Der strategische Ansatz der EU im Umgang mit endokrinen Disruptoren ist auf folgende Ziele ausgerichtet:
- Minimierung unserer Gesamtexposition gegenüber endokrinen Disruptoren unter besonderer Berücksichtigung wichtiger Lebensphasen wie Pubertät und Schwangerschaft;
- schnellerer Aufbau einer umfassenden Forschungsgrundlage mit Blick auf eine wirksame, vorausschauende Beschlussfassungim Rahmen von Horizont Europa, gestützt auf die bestehenden Forschungsarbeiten und mit besonderem Augenmerk auf den Bereichen mit Wissenslücken sowie
- Förderung eines aktiven Dialogs, bei dem alle Beteiligten Gehör finden und zusammenarbeiten können. Hierzu wird die Kommission ein jährliches Forum zum Thema endokrine Disruptoren veranstalten und internationale Organisationen stärker bei ihren Arbeiten unterstützen.
Mit der Mitteilung kommt die Kommission ihrer Verpflichtung aus dem letzten Jahr anlässlich der Ausarbeitung der Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren bei Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten nach. Sie trägt ferner den Bedenken vonseiten des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung und baut auf dem 7. Umweltaktionsprogramm auf. Damit aktualisiert die Kommission ihr Konzept für die kommenden Jahre auf der Grundlage des Wissens-, Ergebnis- und Erfahrungszuwachses in den zwanzig Jahren seit Annahme der Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone.
Hintergrund
Die EU hat bereits massiv die Erforschung endokriner Disruptoren unterstützt. Die Zahl der geförderten Projekte beläuft sich auf mehr als 50, und es wurden über 150 Millionen Euro aus den verschiedenen Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation bereitgestellt. Im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ wurden weitere 52 Millionen Euro für Projekte zur Entwicklung von Prüf- und Untersuchungsmethoden zugewiesen. Darüber hinaus hat die EU auf der Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen und im Einklang mit den Bestimmungen der einschlägigen Rechtsakte strenge regulatorische Maßnahmen erlassen, mit denen Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt vor endokrinen Disruptoren geschützt werden.
Spezifische Bestimmungen für den Umgang mit endokrinen Disruptoren sind insbesondere festgelegt in den Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel und Biozide, chemische Stoffe allgemein (REACH-Verordnung), Medizinprodukte und Wasser. In den Bereichen Lebensmittelkontaktmaterialien, kosmetische Mittel, Spielzeug und Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gilt für Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften eine Einzelfallregulierung wie im Fall anderer Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften. Auf dieser Grundlage wurden zahlreiche Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften verboten, oder es wurde die Exposition gegenüber diesen Stoffen auf ein Minimum reduziert, soweit technisch und praktisch möglich.
Quelle: EU-Kommission