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Kühlgeräteentsorgung: EU-Umweltstandards werden erneut unterlaufen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die vorliegende Novelle der TA-Luft zur Neuregelung des Kühlgeräterecyclings als weitestgehend wirkungslos. Vorbildliche europäische Entsorgungsstandards würden nur unvollständig aufgenommen.

Die Verwertung alter Kühlgeräte in Deutschland ist nach Auffassung der DUH „bereits seit vielen Jahren ein besonders peinliches Beispiel für die desolate Entsorgungssituation ausgedienter Elektrogeräte in Europa. In kaum einem anderen EU-Staat sind die Anforderungen an das Kühlgeräterecycling derart niedrig und die Spielräume zum Betrügen so hoch.“

Und dabei soll es – „geht es nach der Entsorgungswirtschaft und Bundesumweltministerin Schulze“ – auch bleiben: „Das bisherige Regelwerk zum Schadstoffausstoß von industriellen Anlagen – die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) – regelt bislang das Kühlgeräterecycling. Die Verwaltungsvorschrift ist allerdings veraltet. Scheunentorgroße ‚Interpretations-Spielräume’ werden von vielen Entsorgungsunternehmen schamlos ausgenutzt und führen zur massenhaften Freisetzung besonders klimaschädlicher FCKW-Gase in die Atmosphäre.“ Nach Einschätzung der DUH wird die aktuelle Novelle der deutschen Verwaltungsvorschrift TA-Luft die bestehenden Entsorgungsprobleme nicht lösen.

Regel-Verschärfung erst nach fünf Jahren

So sehe die Novelle der TA-Luft erst fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Verschärfung der aktuellen Regeln für alte und damit besonders bedenkliche Anlagen vor. Damit würden fünf weitere Jahre Klimagase in der Größenordnung mehrerer Millionen Tonnen CO2 unnötig unser Klima belasten. Von den vorbildlichen europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 sollen nur einzelne Punkte in die TA-Luft übernommen werden, während gleichzeitig wichtige Vorschriften ganz wegfallen. Zudem sollen zukünftig lokale Behörden jederzeit weitere Ausnahmen zulassen können.

Um die katastrophale Entsorgungssituation von Kühlgeräten und die unnötige Freisetzung klimaschädlicher FCKW-Gase zu beenden, fordert die DUH, dass die Anforderungen der vorbildlichen europäischen Recyclingstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 in Deutschland vollständig im Elektrogerätegesetz oder der geplanten Behandlungsverordnung übernommen und von den zuständigen Vollzugsbehörden überwacht werden.

„Mit umgerechnet bis zu einer Million Tonnen CO2 jährlich trägt die derzeit katastrophal schlechte Entsorgung von F-Gasen aus alten Kühlgeräten überproportional zum Klimawandel bei. Wenn Ministerin Svenja Schulze die eigenen Klimaschutzziele bis 2020 ernst nimmt, muss sie die Vorschriften für die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland auf ein europäisches Qualitätsniveau heben. Der vom Umweltministerium gewählte Ansatz, das Kühlgeräterecycling mit vielen Ausnahmen nur in einer Verwaltungsvorschrift, der TA-Luft, regeln zu wollen, schreibt weiterhin den Entsorgungsnotstand fest“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

„Eine vollständige Übernahme der europäischen Entsorgungsstandards ist zwingend notwendig“

Länder wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz seien Vorzeigebeispiele: Sie haben die wirksamen europäische Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben. „Der deutsche Ansatz, die Standards nur teilweise übernehmen zu wollen, reicht nicht aus. Eine vollständige Übernahme der europäischen Entsorgungsstandards in das Elektrogerätegesetz oder in die geplante Behandlungsverordnung ist zwingend notwendig. Anders wird das gravierende Entsorgungsproblem alter Kühlgeräte nicht gelöst werden“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Im aktuellen Novellierungsentwurf der TA-Luft würden Grenz- und Zielwerte nicht exakt und stringent gemäß europäischer Normenvorgabe übertragen. Im Gegenteil: Es würden Spielräume für Restmengen von Klimagasen geschaffen, die in den entnommenen Isolierschäumen enthalten sein dürfen. Das ist aus Sicht der DUH jedoch unverantwortbar und widerspreche geltendem EU-Recht (EU-Richtlinie 2012/19/EU). Die Organisation kritisiert besonders die geplante Zulassung von regionalen Durchschnittswerten als Zielwerte für das tägliche Monitoring. Es gebe keine Hinweise auf Unterschiede in der Kühlgerätezusammensetzung in Deutschland, die eine solche Ausnahme rechtfertige. Vielmehr werde diese Ausnahme zu einer Zementierung besonders geringer regionaler Entsorgungsansprüche im Kühlgeräterecycling führen.

Der in der Novelle der TA-Luft vorgesehene Test zur Prüfung der Trockenlegung der Kältekreisläufe (Stufe-1-Test) soll „unverständlicherweise ohne die Anwendung vorbildlicher Normen ausgeführt werden.“ Die DUH sieht die Gefahr, dass der in der TA-Luft beschriebene Test keine Aussage über die tatsächliche Leistung zulässt, da bei der Leistungsprüfung der Anlagendurchsatz oder das Typenverhältnis verändert werden könne. Die DUH fordert eine Durchführung und Evaluierung des Stufe-1-Tests exakt nach den Entsorgungsnormen EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

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