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Bioabfälle: Fremdstoffe reduzieren – Qualitätssicherung bei der Erfassung

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg wollen Kunststoffverunreinigungen in Lebensmittelabfällen reduzieren. Dazu soll ein bundeseinheitliches Konzept erarbeitet werden. Der bvse begrüßt das Vorhaben. Die Qualitätssicherung dürfe aber nicht einseitig auf die Behandlungsanlagen übertragen werden.   

Bioabfälle machen in Deutschland bis zu 40 Prozent des Siedlungsabfallaufkommens aus. Im Jahr 2015 konnten insgesamt 15,5 Millionen Tonnen biologisch abbaubarer Abfälle in Bioabfallbehandlungsanlagen erfasst werden. Damit stellen Bioabfälle eine erhebliche Wertstofffraktion dar. Werden sie getrennt erfasst, können sie nutzbringend als Sekundärrohstoffe stofflich verwertet werden. Deshalb ist mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die getrennte Sammlung von Bioabfällen bereits vorgegeben.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg wollen nun Kunststoffverunreinigungen in Lebensmittelabfällen reduzieren. Dazu soll ein bundeseinheitliches Konzept erarbeitet werden. Ein Vorhaben, das vom bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt wird.

Hochwertige Recyclingprodukte nur aus hochwertigen Ausgangsstoffen

Schon vor Bekanntgabe dieser Initiative hat der bvse den Umweltminister von Schleswig-Holstein, Robert Habeck, angeschrieben und eine sichere Kontrolle der haushaltsnah erfassten Bioabfälle gefordert. Schließlich seien die Anforderungen an die stoffliche Nutzung durch die Düngeverordnung nochmals strenger geregelt worden und auch die Ansprüche der Gütesicherung wurden angepasst. Diese Ansprüche zu erfüllen, werde für die Behandlungsanlagen jedoch immer schwieriger.

Woran liegt das? Für getrennt gesammelte Wertstoffe gilt die Regel, dass hochwertige Recyclingprodukte nur aus hochwertigen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Dies setzt voraus, dass die Ausgangsstoffe sortenrein, also weitgehend ohne störende Fremdstoffe, erfasst werden müssen. In der Praxis ist die Sortenreinheit von Bioabfällen in Bezug auf enthaltene Fremdstoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe, jedoch häufig unbefriedigend.

In seinem Schreiben an Robert Habeck erinnert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock daran, dass die Verantwortung für die Sammlung von Bioabfällen in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tragen. Eine sichere Kontrolle der erfassten Bioabfälle finde von Seiten der Kommunen jedoch nicht statt. Allerdings sollen die Behandlungsanlagen, die die gesammelten Bioabfälle verwerten, Fremdstoffanteile zwischen drei Gewichtsprozent und sogar bis zu 15 Gewichtsprozent akzeptieren. Das wird in kommunalen Ausschreibungen von den Behandlungsanlagen verlangt. Zum Vergleich: Die Bundesgütegemeinschaft Kompost geht davon aus, dass eine hinreichende Sortenreinheit nur bei einem Fremdstoffanteil von einem Gewichtsprozent gegeben ist.

Eric Rehbock: „Dieses Vorgehen seitens der öffentlich-rechtlichen Auftraggeber ist für die im bvse organisierten Bioabfallbehandlungsanlagen nicht mehr akzeptabel. In diesem Zusammenhang bedarf es unbedingt einer gesetzlichen Anpassung. Fehler, die am Anfang der Behandlungskette entstehen, belasten den gesamten Qualitätssicherungsprozess, denn die technischen Möglichkeiten, Fremdstoffe auszusortieren, sind begrenzt. In der Folge erhöht sich der Anteil der energetischen Biomassenutzung und es lassen sich weniger hochwertige Komposte herstellen.“

Nach Meinung des bvse muss die Qualitätssicherung bereits in der Erfassung beginnen und darf nicht einseitig auf die Behandlungsanlagen übertragen werden. Nur mit einem durchgehenden Gütesicherungskonzept ist die Herstellung qualitativ hochwertiger Endprodukte und damit der sinnvolle stoffliche Einsatz biologischer Sekundärrohstoffe möglich.

Quelle: bvse

 

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