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Neuer Koalitionsvertrag: Aus Sicht des BDE fehlen die Instrumente für mehr Recycling

Berlin — Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung ist ein Papier mit Absichtserklärungen, denen unbedingt Taten folgen müssen. Zu dieser Einschätzung kommt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Nach Ansicht des Verbandes müssen die Chancen und Potentiale einer wirklichen Kreislaufwirtschaft, die in dem Vertragswerk angesprochen sind, auch in der Praxis umgesetzt werden. Die Positionen zur Kreislaufwirtschaft dürften keineswegs nur Prüfaufträge bleiben.
 
„Der BDE begrüßt die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zu den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Es ist ein wichtiges Signal, dass sich die neue Bundesregierung dem Dreiklang von anspruchsvollen Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung verpflichtet sieht. Gleiches gilt auch für die Aussagen zur künftigen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz und auch für das Eintreten für die Plastikstrategie auf europäischer Ebene,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth heute. Er mahnte aber gleichzeitig, „es nicht nur beim Prüfauftrag für Anreize und gesetzliche Pflichten zum Einsatz von recycelten Materialen in der industriellen Produktion zu belassen. Wir erwarten hier zügig konkrete Regelungen und eine schnelle Umsetzung, damit der Prüfauftrag nicht einer Beerdigung erster Klasse für die Vorhaben für mehr Kreislaufwirtschaft gleichkommt. Insbesondere mit Blick auf das chinesische Importverbot von Plastikabfällen wünscht sich die deutsche Entsorgungswirtschaft hier schnelle praktikable Schritte.“

Die zentrale Aufgabe für die kommende Legislaturperiode sieht der BDE in der Steigerung des Einsatzes von Rezyklaten in der Produktion. Nur so gelinge wirkliche Kreislaufwirtschaft und machten gesteigerte Sammelquoten Sinn. Kurth: „Diese zentrale Aufgabe ist leider in einem bloßen Prüfauftrag steckengeblieben. Nur, wenn der auch ernst genommen und zeitnah umgesetzt wird, hat der Koalitions-Vertrag die Chance, wirkliche Fortschritte zu bewirken.“

Kritik übte der BDE an der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Bevorteilung kommunaler Unternehmen. Es sei eine klare Absage an einen fairen Wettbewerb, wenn die künftige Bundesregierung kommunale Unternehmen erklärtermaßen weiter bevorzugen will, kritisierte der BDE-Präsident und fügte hinzu: „Im gleichen Atemzug dann von einer Chancengleichheit gegenüber privaten Unternehmen zu sprechen, erinnert eher an die Quadratur des Kreises als an einen vernünftigen Interessensausgleich im Sinne der Verbraucher.“

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

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