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BDE: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfall-Verordnung zügig überarbeiten

Berlin — Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. drängt auf eine zügige Vorlage von Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung.

Anlässlich der bevorstehenden Sitzung des Ausschusses für Abfallrecht (ARA) – dem Rechtsausschuss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) – sagte BDE-Präsident Peter Kurth: „Die deutsche Entsorgungswirtschaft braucht schnell Klarheit über das gemeinsame Verständnis der Länder zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung. Nur ein klares Bekenntnis zu einem Vollzug auf der Ebene aller Akteure – also zuallererst beginnend beim Abfallerzeuger – schafft das Vertrauen, damit die notwendigen Investitionen in eine Aufrüstung der Sortiertechnik auch erfolgen. Leider sorgen die bisherigen Signale aus vielen Bundesländern für Skepsis: Weit über 100 Tage nach Inkrafttreten der Novelle im Sommer 2017 überwiegen die Nachrichten, dass es an personellen Kapazitäten bei den für den Vollzug verantwortlichen Umweltverwaltungen fehlt.“ Kurth forderte: „Die LAGA muss jetzt mit großen Schritten vorangehen, wenn die Anlagentechnik – wie vom Verordnungsgeber gefordert – zum 01.01.2019 flächendeckend errichtet sein soll. Im Lichte erforderlicher Genehmigungsverfahren und Bauzeiten ist es bereits jetzt fünf vor zwölf.“

Aus Sicht des BDE ist es bedauerlich, dass die novellierte Gewerbeabfallverordnung – die in einem breiten Konsens von Bund und Ländern verabschiedet wurde – nun so „stiefmütterlich“ behandelt werde. Kurth: „Es ist mehr als befremdlich, dass es nunmehr Hinweise gibt, wonach die Mitteilung 34, also die LAGA-Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, erst 2019 überarbeitet sein wird.“ Kurth bekräftige, dass die Praxis auf die LAGA-Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung so lange nicht warten könne. Kurth erinnerte daran, dass der BDE daher schon Mitte 2017 einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt habe, mit dem erste Fragen aus der Praxis beantwortet werden sollen. Kurth: „Bei aller Kritik an der Untätigkeit der Länder freuen wir uns sehr über das vielfältige positive Feedback aus den Verwaltungen auf unseren Leitfaden. Wir sehen dies als Ansporn, den BDE-Leitfaden jetzt zu aktualisieren.“

Aus Sicht des BDE hat die Novelle der Gewerbeabfallverordnung das Potential, zu wesentlichen Änderungen in der Praxis der Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in Deutschland zu führen. Der BDE hat hierzu in ganz Deutschland bereits eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen durchgeführt. Kurth: „Die Novelle bietet die Chance für einen großen Schub für den Recyclingstandort Deutschland. Nicht zuletzt im Lichte jüngerer chinesischer Importbeschränkungen für bestimmte Abfälle ist nun ein klarer abfallpolitischer Kurs und ein fester Wille zu dessen Umsetzung essentiell.“ Kurth: „Letztlich wird es auf den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potentiale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird.“

Es wird erwartet, dass der Ausschuss für Abfallrecht in seiner Sitzung am 30./31.01.2018 im bayerischen Aschaffenburg über die Überarbeitung der LAGA-Mitteilung M34 sprechen wird. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des ARA ist die Diskussion und Klärung von Rechtsfragen, um entsprechend der Aufgabe der LAGA einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug sicherzustellen.

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

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