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Bereits 7. Ausgabe: Österreich legt neuen Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 vor

Wien — Das Abfallaufkommen Österreichs lag im Jahr 2015 bei rund 59,76 Mio. t. Dieses beinhaltet ein Aufkommen an Primärabfällen von 57,10 Mio. t sowie 2,66 Mio. t an Sekundärabfällen, die wie z.B. Verbrennungsaschen aus der Behandlung von Primärabfällen resultieren. Insgesamt ist bei den Siedlungsabfällen mit circa 4,16 Mio. gegenüber 2009 eine Steigerung um rund 6,8 Prozent zu verzeichnen. Das ist einige der Ergebnisse, die der neue österreichische Bundes-Abfallwirtschaftsplan ausweist. Es ist – 25 Jahre nach der ersten Ausgabe – bereits die siebente Edition des BAWP.

Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 soll das Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verwirklichung der abfallwirtschaftlichen Ziele und Grundsätze mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan erstellen. Der jetzt erschienene BAWP 2017 bietet nicht nur einen Überblick über die Abfallwirtschaft des Alpenlandes, sondern betrachtet ausgesuchte Abfallströme, verdeutlicht den Aufgabenbereich diverser Abfallbehandlungsanlagen und stellt Abfallvermeidungsprogramm sowie rechtliche Vorgaben und Maßnahmen vor.

Teil 1 des BAWP 2017 enthält die Darstellung der abfallwirtschaftlichen Situation, die Beschreibung der durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und Behandlungsgrundsätze sowie das Abfallvermeidungsprogramm.

Teil 2 beschreibt die Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung und enthält beispielhafte Fotos zu vielen Einträgen der Grünen Abfallliste sowie Gegenbeispiele notifizierungspflichtiger Abfälle der Gelben Abfallliste. Es soll den Kontrollbehörden und anderen in diesem Bereich Tätigen als Entscheidungshilfe bei der Anwendung der EG-VerbringungsV, Nr. 1013/2006, dienen.

Die beiden Teile des neuen BAWP stehen unter bmlfuw.gv.at (1) und bmlfuw.gv.at (2) zum Download bereit. Eine englische Version sowie ein Bericht über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. über die getroffenen Entscheidungen sollen demnächst gesondert bereitgestellt werden.

Quelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

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