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Norddeutsche Kompostwirtschaft befürchtet Ende der Bioabfallverwertung

Hannover — Morgen, am 12.12.2017, wird in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe u.a. über die Frage beraten, wie hoch der prozentuale Anteil sein soll, zu dem der Stickstoff in der Bilanz berücksichtigt werden muss. Derzeit wird über die Anrechnung von 50 Prozent verhandelt. Dies hätte dramatische Folgen für die landwirtschaftliche Bioabfallverwertung, deren Anteil bei über 60 Prozent liegt. Die vom Kreisaufwirtschaftsgesetz geforderte getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen würde somit ad absurdum geführt.

Daher hat am 6. Dezember der VHE-Nord alle Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in der Region Nord, sowie die Senatoren für Umwelt und Wirtschaft in Bremen und Hamburg angeschrieben und auf das drohende Ende der Bioabfallverwertung bei falscher Stickstoff-Bewertung für Kompost hingewiesen. Zur Information haben auch die Länderministerien für Umwelt und Landwirtschaft in der Region Nord sowie die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft in Berlin dieses Schreiben erhalten.

In diesem „Eilbrief“ fordert der VHE-Nord die Anrechnung von 15 Prozent des mit dem Kompost aufgebrachten Stickstoffs beim Nährstoffvergleich gemäß § 8 der Düngemittel-Verordnung. Denn wenn der Wert von 50 Prozent für die Stickstoff-Anrechnung im betrieblichen Nährstoffvergleich festgelegt werden sollte, werde kein Landwirt mehr Kompost einsetzen, da die Differenz von 35 Prozent Stickstoff „nur auf dem Papier steht“ (im Nährstoffvergleich des Betriebes), aber nicht für die Pflanzenernährung wirksam wird. Von vielen Anwendern in der Landwirtschaft sei zu hören, dass dann auf Mineraldünger umgestellt werde.

Die landwirtschaftliche Verwertung von Kompost werde dann bundesweit zum Erliegen kommen. Dieser Sachverhalt stünde im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen der Konsensgespräche zwischen Bund und Ländern zu Düngegesetz und Düngeverordnung Ende letzten/Anfang diesen Jahres. Insbesondere von Seiten des Bundes sei immer wieder herausgestellt worden, dass sich Kompost in der novellierten Düngeverordnung gegenüber den bisherigen Regelungen nicht verschlechtern darf. Gerade dieses Ziel solle nun über die Hintertür der sogenannten Muster-Vollzugshinweise zur neuen Düngeverordnung ausgehebelt werden.

Der vollständige „Eilbrief“ kann unter vhe-nord.de heruntergeladen werden.

Quelle: VHE-Nord e.V.

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