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Open Scope 2018: In Österreich greift bald neue Elektro(nik)-Verordnung

Wien — Ab dem 15. August 2018 wird es in Österreich bei der Meldung, Sammlung und Verwertung von elektrischen und elektronischen Geräten zu einer neuen Rechtslage kommen. Während bislang ein geschlossener Geltungsbereich mit einigen Ausnahmen geregelt ist, gilt künftig ein sogenannter offener Anwendungsbereich („Open Scope“) mit expliziten Ausnahmen. Das bedeutet, dass künftig alle Geräte vom Geltungsbereich der Elektroaltgeräteverordnung erfasst sind, sofern sie nicht durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind.

Derzeit steht fest: In den Anwendungsbereich fallen ab dem 15. August 2018 alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, sofern sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.

Benötigt die Haupt- bzw. Grundfunktion eines Gerätes elektrische Energie, dann fällt dieses ab dem 15. August nächsten Jahres in den Geltungsbereich der Elektroaltgeräteverordnung. Das bedeutet, dass der Hersteller/Importeur Verpflichtungen der EAG-VO (Registrierung, Meldung, kostenlose Rücknahme, etc.) einhalten muss. Eine reine Startfunktion wie bei einem mit Benzin betriebenen Rasenmäher oder einer Gastherme wird davon nicht erfasst und handelt es sich dabei nicht um ein Elektrogerät.

Durch den offenen Anwendungsbereich kann es jedoch dazu kommen, dass künftig beispielsweise bestimmte Möbelstücke mit elektrischen Funktionen in den Geltungsbereich fallen und registrierungspflichtig werden. Gleiches gilt auch für Chipkarten (Bankomatkarte, E-Card etc.) oder Sicherheitssysteme (elektronischer Türöffner, Safe mit elektronischem Schloss, etc.).

Derzeit gibt es als Orientierungshilfe für die Zuordnung, ob ein Elektrogerät in den Anwendungsbereich der Elektroaltgeräteverordnung fällt, eine unverbindliche Geräteliste des BMLFUW (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft). Im Januar 2018 soll eine überarbeitete Liste veröffentlicht werden und als Orientierungshilfe dienen, welche neuen Gerätegruppen künftig in den Anwendungsbereich der Elektroaltgeräteverordnung fallen.

Quelle: UFH Holding GmbH

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