Pegnitz — Das Landgericht Köln hatte am 30. November 2017 die Klage von BellandVision und weiteren dualen Systemen gegen Recycling Kontor Dual (RKD) als unzulässig abgewiesen. Eine Entscheidung in der Sache selbst wurde nicht getroffen. Vom Gericht – so BellandVision – wurde noch nicht geprüft, ob die Regelungen des Clearingvertrages von der Beklagten RKD eingehalten wurden und werden.
Die aktuelle Pressemitteilung der RKD hierzu sei irritiertend. Das Urteil des Landgerichts Köln beantworte gerade nicht die Frage, ob sich RKD an die Regeln des gemeinsamen Clearingvertrages gehalten hat. Vielmehr sei nur Gegenstand der gestrigen Entscheidung gewesen, ob das Landgericht Köln zuständig ist, was abschlägig entschieden wurde. BellandVision will diese Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen lassen.
Klage ausschließlich gegen RKD
Ziel der Klage sei gewesen, RKD zu verpflichten, zu unterlassen, in der Ist-Mengenmeldung an die Clearingstelle und in der Mengenmeldung an das VE-Register voneinander abweichende Mengen zu melden und identische Mengenmeldungen abzugeben. Weiterhin wurde beantragt, RKD zu verurteilen, es zu unterlassen, dem System-WP Plan- und/oder Ist-Mengenmeldungen zur Prüfung vorzulegen, in denen pauschale Mengenabzüge und/oder solche Abzüge enthalten sind, die nicht in den Clearingverträgen ausdrücklich zugelassen sind und/oder die nicht mit der Lizenzmengenbestätigung der Beklagten übereinstimmen.
Damit richtete sich nach Darstellung von BellandVision die Klage ausschließlich gegen die RKD und nicht gegen den prüfenden System-Wirtschaftsprüfer. Zudem seien in diesem Verfahren keine – wie von RKD behauptet – „haltlosen Behauptungen“ gegenüber dem prüfenden System-Wirtschaftsprüfer getätigt worden.
Schäden von ca. 60 Mio. Euro
In dem Verfahren wurden auch keine eidesstattlichen Versicherungen abgegeben. Lediglich seien im Zusammenhang mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 19.8.2016 gegen RKD eidesstattliche und wahrheitsgemäße Versicherungen abgegeben worden. Hierzu erklärt Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision GmbH: „Für mich sind die Aussagen von Herrn Dr. Dühr bezüglich Meineid und übler Nachrede nicht nachvollziehbar. Jede diesbezügliche Unterstellung weise ich ausdrücklich zurück.“
Hintergrund des Streits sind die Mengendifferenzen zwischen den Systemmeldungen an den DIHK und an die Clearingstelle der letzten Jahre, die beweisen, dass jährlich über 200.000 Tonnen Verpackungsmaterial weniger an die Clearingstelle als an den DIHK gemeldet wurden. Dadurch entstanden nicht nur Schäden von ca. 60 Mio. Euro jährlich, sondern es wurden gegebenenfalls hierfür auch die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten nicht erfüllt.
Nicht zuletzt deshalb prüft derzeit das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg die DIHK-Mengen, zugehörige Mengenströme und gegebenenfalls Mengendifferenzen des Jahres 2015.
BellandVision und einige weitere Systembetreiber haben in diesem Jahr im Rahmen ihrer Transparenzoffensive von ihrem zuständigen System-Wirtschaftsprüfer zusätzlich die Übereinstimmung der Clearing- und DIHK-Meldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten prüfen und bescheinigen lassen. RKD habe an dieser Transparenzoffensive nicht teilgenommen.
Quelle: BellandVision