Anzeige

An Regeln gehalten: Landgericht weist Klage gegen Recycling Kontor Dual ab

Köln — Die Klage von fünf Dualen Systemen gegen Recycling Kontor Dual (RKD) wurde jetzt vom Landgericht Köln abgewiesen. Fünf Duale Systeme hatten RKD im Oktober 2016 verklagt. Dem Unternehmen wurden vertragswidrige Abzüge von Verpackungsmengen vorgeworfen. Das Urteil des Landgerichts Köln zeigt, dass RKD sich an die Regeln des gemeinsamen Clearingvertrages hält.

„Die Klage im Rahmen der letztjährigen heißen Vertriebsphase verfolgte offenbar nur ein Ziel, nämlich den Erfolg der RKD der letzten Jahre mit unlauteren Mitteln zu torpedieren. Dazu passte, dass die Kläger den Gerichtskostenvorschuss nicht bezahlt hatten, weshalb RKD die Klage nicht zugestellt wurde und RKD sich daher nicht gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen konnte. Gleichzeit wurde die Klageschrift der Presse zugespielt, ohne RKD die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Art der Stimmungsmache scheint inzwischen ein festes Ritual einiger Marktteilnehmer im Rahmen einer laufenden Vertriebsphase zu sein“, kritisierte RKD-Geschäftsführer Dr. Florian Dühr.

Im Rahmen des gültigen Clearingverfahrens, welches seit 2015 die Stabilität im Markt der Dualen Systeme sicherstellensoll, hatte zuvor auch der für die RKD- Prüfung zuständige System-Wirtschaftsprüfer wiederholt bestätigt, das RKD regelkonform arbeitet und insbesondere keine vertragswidrigen Abzüge vorgenommen hat.

RKD-Geschäftsführer Dühr hofft, „dass die klagenden Dualen Systeme nunmehr zur Besinnung kommen; letztlich war und ist die Klage nicht gegen RKD gerichtet – was wir ertragen könnten. Vielmehr wurden haltlose Unterstellungen gegenüber dem uns prüfenden System- Wirtschaftsprüfer erhoben, die das Gericht nun im Keim erstickt hat.“ Der die RKD untersuchende System-Wirtschaftsprüfer prüft auch zwei der klagenden Dualen Systeme, was die Vorwürfe aus Sicht der RKD noch absurder macht.

Dühr weiter: „In der Klagebegründung haben Mitarbeiter der klagenden Dualen Systeme eidesstattliche Versicherungen abgegeben, um ihre haltlosen Vorwürfe zu untermauern. Wir haben daher einen Strafrechtler beauftragt, Strafanzeigen wegen Meineids und übler Nachrede vorzubereiten, unter anderem gegen die entsprechenden Geschäftsführer von BellandVision und Interseroh.“

RKD steht laut eigenen Aussagen nach wie vor für die rechtssichere Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu wirtschaftlich interessanten Konditionen und hat für die Entsorgung von Transportverpackungen mit einem innovativen, operativ tätigen Entsorgungssystem Maßstäbe gesetzt.

Quelle: RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation