Anzeige

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: AwSV gilt ab August bundeseinheitlich

Güglingen — Bei Hochwasser, Überschwemmungen, Tank-Lecks oder anderen Ereignissen muss der Eintritt umweltschädlicher Substanzen in die Umwelt vermieden werden. Bislang griffen dabei in Deutschland unterschiedliche länderspezifische Regelungen. Das ist vorbei, denn mit Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurden alle bisher geltenden 16 Landesverordnungen zurückgezogen. Die neue AwSV trat zum 1. August 2017 in Kraft, gibt die gesetzlichen Anforderungen vor und benennt die technischen Regeln, die zu beachten sind.

In Fachhandwerk und Anlagenbetrieb müssen die betrieblich verantwortlichen Personen künftig wiederkehrend alle 2 Jahre an einer anerkannten Schulung teilnehmen. Auch das bei fachbetriebspflichtigen Arbeiten eingesetzte Personal ist regelmäßig in externen Fortbildungsveranstaltungen zu qualifizieren. Wer eine Heizölanlage betreibt, ist für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Das war schon immer so, wurde aber in der AwSV noch einmal deutlich hervorgehoben.

Generell müssen jetzt, nach der neuen Verordnung AwSV, bundeseinheitlich alle unterirdischen Heizölverbraucheranlagen sowie alle oberirdischen Heizölverbraucheranlagen > 1000 Liter vor der Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durch einen Sachverständigen nach AwSV überprüft werden. Die bisherigen anderslautenden Regelungen in einigen Bundesländern sind seit dem 1. August 2017 nicht mehr gültig.

Die neue bundesweit einheitliche Anlagenverordnung AwSV dient der Verbesserung der Anlagensicherheit zum Schutze der Umwelt. Nicht zuletzt erhöht sie durch klare Bestimmungen die Handlungssicherheit für das Fachhandwerk und die Sicherheit für den Anlagenbetreiber

Quelle: Pressebox

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation