Bonn — Gegen die Nacht-und-Nebel-Aktionen, in denen illegale Sammler, zum großen Ärgernis der privaten Eigentümer, ungefragt Altkleidercontainer auf deren Privatgrundstücken und -parkplätzen aufstellen, hat der bvse mit seiner Aktion gegen illegale Altkleidercontainer ein Zeichen gesetzt. In einem übersichtlichen Flyer bietet der bvse den geplagten Grundstücksbesitzern konkrete und leicht umsetzbare Handlungshinweise zur rechtssicheren Entfernung der ungewollten Container.
Gewöhnlich weisen illegal aufgestellte Container keine Kontaktdaten auf oder aber die angegebene Rufnummer ist grundsätzlich nicht erreichbar. Demzufolge wissen die Grundstückseigentümer meist nicht, an wen sie sich wenden können, um diese Container wieder loszuwerden. Denn sowohl die Polizei als auch die Ordnungsämter sind für die Entfernung weder zuständig noch berechtigt. Nur der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstücks kann Maßnahmen ergreifen.
Der neue bvse-Flyer, der in Zusammenarbeit mit der branchenerfahrenen Kanzlei Jäger Rechtsanwälte konzipiert wurde, gibt wirkungsvolle Tipps dazu, wie betroffene Grundstückseigentümer mit zwei leicht handhabbaren Vorgehensweisen den unliebsamen „Grundstücksbesetzern“ rechtskonform Paroli bieten können.
Spontanes Selbsthilferecht oder alternativ die Meldung als Fundsache sind die Empfehlungen, mit denen der bvse alle Grundstückseigentümer zum gemeinsamen Kampf gegen die nicht nur ärgerlichen, sondern auch zeit- und kostenintensiven Auswirkungen der Machenschaften illegaler Altkleider-Containeraufsteller aufruft.
Der Flyer ist im DIN A4-Format und DIN A5-Format erhältlich.
Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.