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Deutsche Umwelthilfe: Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen

Berlin — Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten informieren. Dies ist die klare Aussage des am 28. September 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main im Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG.

Die deutsche Tochter des multinationalen Einrichtungskonzerns weigerte sich bei Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), alte Elektrokleingeräte zurückzunehmen, und informierte Kunden nicht über deren Rückgaberechte. Nachdem die Möbelhauskette weder die rechtswidrige Praxis unverzüglich beendete noch ein gesetzeskonformes Verhalten zusicherte, klagte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband vor dem Landgericht Frankfurt – mit Erfolg.

Rücknahmepraxis für Elektroaltgeräte überprüfen

Die DUH nimmt das schriftlich vorliegende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zum Anlass, alle Handelsunternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, dazu aufzufordern, die eigene Rücknahmepraxis für Elektroaltgeräte zu überprüfen und verbraucherfreundlich auszugestalten. Der Umwelt- und Verbraucherverband kündigt weitere Testbesuche im Handel und ein rechtliches Vorgehen gegen festgestellte Gesetzesverstöße an. Nur durch Verbraucheraufklärung und ein flächendeckendes Netz von Rücknahmestellen könne die derzeit niedrige Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte von etwa 40 Prozent angehoben und deren illegale Entsorgung eingedämmt werden.

„Selbst wenn der Staat bei Gesetzesverstößen großer internationaler Konzerne wegschaut: Umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften müssen auch von Unternehmen wie Ikea eingehalten werden. In der Werbung stellt sich Ikea gerne als besonders nachhaltig sowie verbraucherfreundlich dar. Dabei verletzt Europas größte Möbelhauskette grundlegende gesetzliche Pflichten. Die Profitmaximierung ist das wirkliche Ziel – zu Lasten von Umwelt und Verbrauchern. Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung vom Landgericht Frankfurt geteilt wird“, betont Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Das Urteil ernst nehmen und schnellstmöglich nachbessern

„Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiger Präzedenzfall, denn es stärkt die Rechte der Verbraucher. Zum ersten Mal wurde ein Unternehmen, das die im Elektrogerätegesetz festgelegte Rücknahmeverpflichtung für kleine Elektroaltgeräte nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, zu deren Einhaltung verurteilt. Damit wird klargestellt, dass gesetzliche Hinweispflichten nicht umgangen werden dürfen, indem wichtige Informationen im Kleingedruckten der AGBs oder auf Internetseiten versteckt werden. Stattdessen müssen Verbraucher so aufgeklärt werden, dass sie die Hinweise problemlos wahrnehmen können, etwa durch gut sichtbare Schilder am Verkaufsort“, erklärt Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertrat.

Philipp Sommer, stellvertretender Leiter des DUH-Bereichs Kreislaufwirtschaft, spricht von einer Signalwirkung für die gesamte Handelsbranche: „Nicht nur bei Ikea, sondern beispielsweise auch bei Galeria Kaufhof oder Saturn haben wir eine verbraucherunfreundliche und zum Teil gesetzeswidrige Rücknahmepraxis festgestellt. Händler sollten das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zur Altgeräte-Rücknahme sehr ernst nehmen und schnellstmöglich nachbessern.“

Nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt

Die Bundesregierung sollte – analog zum Bußgeld bei einer verweigerten Rücknahme – die Nichteinhaltung der im Elektrogerätegesetz vorgeschriebenen Informationspflichten ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegen. Für einen wirksamen Vollzug fordert die DUH die Bundesländer auf, unangekündigte Händlerkontrollen durchzuführen und konsequent gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen. „Wir werden nicht zulassen, dass multinationale Konzerne wie Ikea Verbraucherrechte einfach ignorieren und niemand etwas dagegen unternimmt“, sagt Sommer. Die DUH kündigt daher weitere Testbesuche an, um die Verbraucherrechte zur Rückgabe von Elektroaltgeräten durchzusetzen und die Verbraucherfreundlichkeit der Sammlung zu verbessern.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

DUH-Testergebnisse, Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen sind unter duh.de erhältlich.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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