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Umweltakademie Fresenius informierte über neue Umweltgesetze-Änderungen

Dortmund — Am 19. und 20. September lud die Umweltakademie Fresenius (Dortmund) zum Praxisforum für Umweltbeauftragte in Köln. Die Vortragsthemen reichten vom Immissions- und Störfallrecht über Kreislaufwirtschaftsrecht bis zum Gewässerschutzrecht. Die Experten warfen einen Blick auf Änderungen im Emissionshandel und diskutierten die Auswirkungen der Novelle der TA Luft. Außerdem widmete sich ein Tagungsblock der Frage, wie Unternehmen dem Anspruch an frühe Beteiligung der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren entsprechen können.

Industrie fürchtet Mehrbelastung durch neue TA Luft

Ein weiteres aktuelles Thema im Mittelpunkt vieler Gespräche zwischen den Rednern und Teilnehmern war die neue TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft). Einen Referentenentwurf zur Novellierung hat das Bundesumweltministerium im April dieses in die Ressortabstimmung gegeben. Das Bundesumweltministerium möchte die geltende TA Luft aus dem Jahr 2002 an den Stand der Technik anpassen. Von Industrie und Anlagenbetreibern gibt es aber Kritik.

So ist Frank Schmitz, Beauftragter für Abfall, Gewässer- und Immissionsschutz beim Chemieparkbetreiber Currenta (Leverkusen), überzeugt, dass die Änderungsvorschläge die deutsche Industrie erheblich belasten würden: „Die TA Luft hat für die Zulassung und den Betrieb von mehr als 50.000 genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland eine sehr große Bedeutung. Die große Zahl der geplanten Verschärfungen in der TA Luft geht zum Teil über europäische Vorgaben hinaus. Die Folge wäre ein großer Mehraufwand im Anlagenbetrieb und in den Genehmigungsverfahren.“ Durch die Vielzahl an neuen Prüfanforderungen komme es zu erheblichen Verzögerungen in den „ohnehin schon äußerst langwierigen und komplizierten Verfahren“, befürchtet Schmitz.

AwSV: kompliziert und unverständlich?

Vergangenen August trat die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab. Sie regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen an Anlagen und die Pflichten der Betreiber. Anne Jansse-Overath, Sachverständige für anlagenbezogenen Gewässerschutz, stellte die wichtigsten Änderungen auf dem Praxisforum vor und zog auch die lange Entstehungszeit dieses Gesetzentwurfes in ihre Bewertung ein: „Der langwierige Prozess vom ersten Referentenentwurf Ende 2010 bis zur Verkündung der AwSV im April dieses Jahres macht deutlich, wie kompliziert die gesetzliche Regelung dieses umfangreichen Anwendungsbereiches ist.“

Leider sei es nicht gelungen, eine schlanke und „für die betriebliche Praxis verständlichere“ Bundes-Anlagenverordnung zu schaffen. In vielen Punkten sei die AwSV „ziemlich bürokratisch und detailverliebt.“ Der Beratungsbedarf sei seit der Verkündung der AWSV deutlich gestiegen, stellt Anne Janssen-Overath fest. Dabei seit mit der Novelle „das Rad nicht neu erfunden“ worden. Nun bleibe abzuwarten, wie einheitlich der Vollzug in den Ländern ausfällt. An ‚Auslegungshinweisen‘ werde schon gearbeitet, ist sich Anne Jansse-Overath sicher.

Neue Klagerechte gegen Behördenentscheidungen

Neue Belastungen sieht Rechtsanwalt Mario Senft (Sylt) durch erweiterte Klagerechte für Umweltverbände auf die Anlagenbetreiber zukommen. Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hat deutsches Umweltrecht entscheidend korrigiert und die Zulässigkeit der Präklusion aufgehoben. Früher galt: Wer im Behördenverfahren keine Einwendungen erhoben hat, kann später auch nicht vor Gericht klagen. Dieser Rechtsprechungsgrundsatz ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes unverhältnismäßig und erschwert unnötig den den Zugang zu Gerichten. Nach dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) geändert. Nun können zum Beispiel Umweltverbände gegen eine Behördenentscheidung klagen, auch wenn sie sich nicht im Verwaltungsverfahren beteiligt haben.

„Damit werden die Rahmenbedingungen für Zulassungsverfahren anspruchsvoller“, ist Mario Senft überzeugt: „Der gestiegene Einfluss und mehr Kontrollmöglichkeiten für dritte Parteien werden Struktur und Ablauf der Genehmigungsverfahren nachhaltig ändern.“ Er empfiehlt den Betreibern, ihr Genehmigungsmanagement umgehend an die neuen Bedingungen anzupassen. Gefragt seien nunmehr mehr Fachleute und mehr Zeit sowie das richtige Verständnis für neue Entwicklungen.

Brauchen Unternehmen ein „Strafrechtmanagement-System“?

Professor Hans-Jürgen Müggenborg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Aachen, warf die Frage auf, ob alle Unternehmen, die über ein Sicherheits-, Qualitäts-, Arbeitsschutz-, Umweltschutz- und Risikomanagementsystem verfügen, auch strafrechtlich „auf der sicheren Seite“ seien. Er wies darauf hin, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren ähnliche Auswirkungen wie technische Störfälle haben können: zum Beispiel Produktionsstillstand oder psychische und physische Belastung der Mitarbeiter. In solchen Fällen könne man auch von einem „rechtlichen Störfall“ sprechen: „Niemand hat mehr Zeit für seine reguläre Arbeit; jeder ist mit der Organisation seiner Verteidigungsstrategie beschäftigt.“

Müggenborg empfiehlt den Unternehmen deshalb die Einrichtung eines Strafrechtsmanagementsystems. Dies sei in den Qualitätsmanagement- und Umweltsystemen wie DIN EN ISO 9000ff und EMAS zwar nicht vorgesehen. Es könne aber problemlos nachgerüstet werden. Inhalte eines solchen Strafrechtsmanagementsystems sind zum Beispiel die Schulung des Wachpersonals zum richtigen Verhalten beim plötzlichen Eintreffen von Polizei und Staatsanwalt, die Aufklärung über strafprozessuale Rechte, die Festlegung der Meldewege und die Organisation der anwaltlichen Begleitung von Zeugen und Beschuldigten.

Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fachtagung können zum Preis von 295,- EUR zzgl. MwSt. bei der Umweltakademie Fresenius bezogen werden. Weitere Einzelheiten sind unter umweltakademie-fresenius.de erhältlich.

Quelle: Umweltakademie Fresenius

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