Brüssel — Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Scania gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Scania hatte über 14 Jahre hinweg mit fünf anderen Lkw-Herstellern die Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und vereinbart, die Kosten für neue Technologien zur Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften an die Kunden weiterzugeben. Daher hat die Kommission eine Geldbuße von 880 Millionen € gegen Scania verhängt.
Bereits im Juli 2016 hatte die Kommission in Bezug auf das Lkw-Kartell mit MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault durch Erlass eines entsprechenden Beschlusses einen Vergleich geschlossen. Scania hatte sich im Gegensatz zu den anderen fünf Kartellteilnehmern gegen einen Vergleich mit der Kommission entschieden. Deshalb führte die Kommission ihre Untersuchung gegen Scania nach dem normalen Kartellverfahren durch.
In diesem Zusammenhang mahnt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. erneut die Hersteller, gegenüber die geschädigten mittelständischen Kunden nicht auf Zeit spielen. Stattdessen sollten sie zu pragmatischen Entschädigungsregelungen bereit sein.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es kann nicht angehen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen, die beim Kauf eines Lastwagens gegenüber den Großabnehmern ohnehin etwas benachteiligt sind, jetzt bei der notwendigen Entschädigung für die durch das jahrelang praktizierte Flächenkartell geleistete Überzahlung erneut zu kurz kommen.“ Während Großabnehmer in Einzelverhandlungen mit den Kartellanten Regelungen zu erreichen scheinen, stoße der Mittelstand auf Verweigerungshaltung. „Der BDE fordert die Lkw-Kartellanten auf, gegenüber allen betroffenen Kunden einen Verjährungsverzicht zu erklären und zu pragmatischen Regelungen beim Schadensausgleich bereit zu sein.“
Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.