Bonn — Vor einer vollständigen Rekommunalisierung der Abfallentsorgung in den Städten Bremen und Bremerhaven warnen die Handelskammer Bremen und der bvse in einer gemeinsamen Stellungnahme. Bereits die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in Bremen, die sich primär auf administrative Aufgaben (wie zum Beispiel gebührenrechtliche Themen) konzentriert und das operative Geschäft weitestgehend privaten Entsorgern überträgt, könne zu nicht unerheblichen Mehrkosten führen.
Allerdings stellt die aktuell für den Zeitraum 2018 bis 2028 vorgesehene Partnerschaft mit privaten Dienstleistern zumindest sicher, von der betrieblichen Kompetenz und dem Know-how dieser Entsorger zu profitieren. Ein ähnliches System wird in Bremerhaven mit den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven als Eigenbetrieb anstelle einer AöR bereits erfolgreich praktiziert.
Prioritäres Ziel der Abfallpolitik sollte die Sicherstellung einer effizienten, ökologischen und kostengünstigen Entsorgung sein. Eine vollständige Rekommunalisierung der Abfallentsorgung in den Städten Bremen und Bremerhaven würde zu weiteren Kostensteigerungen ohne ersichtlichen Mehrwert für die Wirtschaft führen und wird daher von Handelskammer und bvse abgelehnt.
Gewerbliche Sammlungen nicht diskriminieren
Kritisiert wird der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes aber auch hinsichtlich einer Passage zu den gewerblichen Sammlungen. Diese werden „teilweise sehr kritisch bewertet“, bemängeln Handelskammer und bvse und weisen darauf hin, dass im Kreislaufwirtschaftsgesetz ausdrücklich das Recht verankert ist, Abfälle „durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung“ zuzuführen, „soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen“.
Gewerbliche Sammlungen müssen auch im Abfallwirtschaftsplan grundsätzlich als Teil der Entsorgungslandschaft betrachtet werden, die zu Servicequalität und Effizienz bei der Entsorgung beitragen. Nicht ordnungsgemäß angezeigte Sammlungen sind davon klar zu unterscheiden. „Formulierungen, die gewerbliche Sammlungen per se als problematisch darstellen, halten wir daher für unglücklich und nicht gesetzeskonform“, betonen Handelskammer und bvse in der gemeinsamen Stellungnahme.
Deponierungsflächen sind knapp
Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans für Bremen und Bremerhaven nimmt auch zur Zukunft der Deponierung Stellung. Danach soll die Blocklanddeponie, durch bessere Nutzung der Flächen und unter Annahme bestimmter Abfallmengen, noch bis 2028 betrieben werden. Eine weitere Bewertung der Situation ist demnach bis spätestens 2023 vorgesehen. Handelskammer und bvse begrüßen zwar ausdrücklich die effizientere Nutzung der vorhandenen Flächen und die dadurch verlängerte Nutzungsdauer der Blocklanddeponie. Diese sollte aber nicht zum Anlass genommen werden, eine Auseinandersetzung mit der zukünftigen Deponierung Bremer Abfälle bis 2022/23 zu vertagen, zumal die Zeit zur Schaffung neuer Deponieflächen deutlich zu knapp erscheint.
Die Bremer Wirtschaft wird auch für nicht verwertbare Abfälle langfristig auf sichere Entsorgungsmöglichkeiten angewiesen sein. Aufgrund des geringen Flächenangebots in einem Stadtstaat wie Bremen sollten daher vor allem Kooperationsmöglichkeiten mit dem Umland geprüft werden. „Wir sprechen uns deshalb dafür aus, frühzeitig Gespräche mit Niedersachsen zu beginnen und diesen Ansatz bereits in den Abfallwirtschaftsplan aufzunehmen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.
Altgeräteentsorgung durch private Fachunternehmen
Entgegen der Beschreibung im Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes machen Handelskammer und bvse deutlich, dass ihnen nicht bekannt sei, dass in Bremen und Bremerhaven Elektroaltgeräte überwiegend von den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern optiert werden, und mahnen eine Richtigstellung an. Sie machen in ihrer Stellungnahme klar: „Die Optierungen sind seit dem Inkrafttreten des ElektroG2 (2015) und der Umstellung der Sammelgruppen zurückgegangen. Außerdem findet in der Regel auch keine Zerlegung durch soziale Einrichtungen statt, nur in Einzelfällen.“ Die Zerlegung erfolge überwiegend durch Erstbehandlungsanlagen. Dies liege daran, dass die sozialen Einrichtungen über keine Anlagentechnik verfügen und nur eine Vordemontage durchführen können. Lediglich sogenannte B2B-Ware werde als gebrauchsfähig aussortiert.
Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.