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Änderung der Lkw-Mautsätze: Bundestag nimmt Regierungsentwurf an

Der Bundestag hat am 18. Oktober 2018, den Regierungsentwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (19/3930) angenommen und damit die Sätze der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen ab dem 1. Januar 2019 geändert.

CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Grüne dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/5102 neu) zugrunde, der noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen hatte. In zweiter Beratung hatte der Bundestag zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke abgelehnt. Nur die Grünen hatten die beiden Vorlagen der Linken unterstützt. Darüber hinaus überwies das Parlament einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verhältnismäßige Lkw-Maut mit nachhaltigen Anreizen und Technologieoffenheit“ zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Kosten der Lärmbelastung sollen Maut angelastet werden

Ziel des Gesetzes ist es, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.

Wie die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt, müssten sich entsprechend einer EU-Vorgabe die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze würden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. Das neue Wegekostengutachten decke den Zeitraum 2018 bis 2022 ab und enthalte auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden könnten, heißt es in dem Entwurf. Während die Kosten der Luftverschmutzung bereits seit dem 1. Januar 2015 erhoben werden, sollen die Lärmbelastungskosten nun ergänzt werden.

Regierung will Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreien

Mit der Einführung von Gewichtsklassen werden zudem zwei Entschließungen des Deutschen Bundestages umgesetzt. „Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden“, schreibt die Bundesregierung.

Außerdem werden Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreit. Diese Mautbefreiung soll in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten überprüft und entschieden werden, „ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden“. Hinzu kommt eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw vor. Außerdem wurde eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Maut zu befreien.

Änderungsanträge der Linken abgelehnt

Die Linke hielt in ihrem ersten Änderungsantrag (19/5110) die Ausnahmeregelung für Kraftomnibusse nicht für sachgerecht, da schwere Kraftfahrzeuge Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Bundesstraßen verursachten und dies auf Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr durch Kraftomnibusse in gleicher Weise zutreffe. So sollten Fernbusse in die Bundesfernstraßenmaut einbezogen und an den Kosten für das nachgeordnete Straßennetz beteiligt werden.

Von der Maut befreien wollte die Fraktion dagegen Kraftomnibusse, die ausschließlich im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Die Linke lehnte auch die Mautbefreiung für Lkw mit Elektroantrieb ab, weil auch der Schienengüterverkehr mit Elektroantrieb mit „Schienenmaut“ belastet werde.

Im zweiten Änderungsantrag  heißt es, dass künftig vor allem die umweltverträglicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße von der Lkw-Maut profitieren sollten. Klarstellen wollte die Fraktion, dass auch Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingten Emissionen sowie Umweltschutzmaßnahmen mit den Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert werden können.

FDP: Euro-VI-Lkw von Luftverschmutzungskosten befreien

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag, Lkw mit der Schadstoffklasse Euro VI auch weiterhin von den Luftverschmutzungskosten bei der Lkw-Maut zu befreien. Die zusätzliche Anlastung der Luftverschmutzungskosten und ihre ausgewogene Differenzierung, „inklusive der Befreiung für Euro-VI-Lkw“, habe in den letzten Jahren zu einer Flottenmodernisierung und infolge dessen auch zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt, schreiben die Abgeordneten. Eine Anlastung dieser Kosten für Euro-VI-Lkw, wie sie von der Bundesregierung im Rahmen der für 2019 geplanten Änderung der Mautsätze vorgesehen ist, würde den Anreiz zum Erwerb eines modernen Fahrzeugs deutlich reduzieren und damit diesen Erfolg gefährden, heißt es in dem Antrag.

Die Fraktion argumentiert, mit der Erhebung der Maut bei schweren Nutzfahrzeugen sei in den letzten Jahren eine „sachgerechte Nutzerfinanzierung“ für die Bundesautobahnen etabliert worden. „Mit der tatsächlichen Anlastung der Wegekosten, bei der jeder Teilnehmer seine individuelle Straßennutzung zahlt, konnte eine hohe Akzeptanz für das Instrument geschaffen werden“, urteilen die Abgeordneten. Dieses Prinzip müsse auch weiterhin gelten. Dazu müssten die zugrunde gelegten Kosten für die Nutzer transparent sein.

„Mautbefreiung technologieoffen ausdehnen“

Bei der Anlastung der Kosten für die Infrastruktur sei dies aber nicht gegeben, wird kritisiert. So bleibe für die Nutzer fraglich, „wieso im Wegekostengutachten vor dem Hintergrund des aktuellen Kapitalmarktumfeldes mit 3,3 Prozent erneut ein kalkulatorischer Zins deutlich über den laufenden Zinsleistungen des Bundes zur Bedienung seiner Kreditfinanzierung festgelegt wurde“. Das Ganze sei noch unverständlicher, da aufgrund der Mauteinnahmen eine Finanzierung im Fernstraßenbau über Kredite gar nicht notwendig sei. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktion, für die Berechnung der Infrastrukturkosten den durchschnittlichen Zins zur Bedienung der Bundesschulden als kalkulatorischen Zins anzuwenden.

Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, die Mautbefreiung technologieoffen auf andere innovative Antriebstechniken auszudehnen. Bei der Forderung beziehen sich die Liberalen auf die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Aufgrund eines höheren Eigengewichtes oder der Nutzung einer zusätzlich zu installierenden Strominfrastruktur bei Oberleitungs-Lkw verursachten diese objektiv betrachtet höhere Infrastrukturkosten, die sich auch in der Maut widerspiegeln müssten. Zur Anreizsetzung für neue Technologien könne eine temporäre Aussetzung oder Vergünstigung der Maut durchaus sinnvoll sein, heißt es in der Vorlage. „Diese müssen aber im Einklang mit den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung einhergehen und degressiv und auslaufend ausgestaltet sein“, fordern die Liberalen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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