Anzeige

Umweltausschuss des Europaparlaments billigt Richtlinienvorschlag über Einwegplastik

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. lobt die Zustimmung als wichtigen und richtungsweisenden Schritt auf dem Weg zu einer neuen EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffen.

Gestern Mittag (10. Oktober 2018) hatten die Ausschussmitglieder in Brüssel für den überarbeiteten Vorschlag einer neuen EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt votiert. Demnach billigte der Ausschuss weitestgehend den Teil des Kommissionsvorschlags zu Produktverboten und zu Vermarktungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

So sollen künftig Einwegplastikprodukte wie Wattestäbchen, Teller und Besteck, Strohhalme oder Rührstäbchen verboten werden. Mit dem zusätzlichen Verbot von Ultraleichtplastiktüten, oxoabbaubaren Tragetaschen und Getränke- und Lebensmittelverpackungen aus Polystyrol ging der Ausschuss zudem über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus. Der EP-Ausschuss forderte zudem die Prüfung von Maßnahmen zum Einsatz eines Mindestanteils von Kunststoffrezyklaten in Produkten.

Getränkeverpackungen: Anteil der Kunststoffrezyklate soll bis 2025 mindestens 35 Prozent betragen

Genauer wurde der Parlamentsausschuss mit seinen Forderungen zu Getränkeverpackungen: Hier soll der Anteil der Kunststoffrezyklate bis 2025 mindestens 35 Prozent betragen. Der BDE hatte sich bereits im Rahmen des Votums des EU-Parlaments zur Plastikstrategie für eine gezielte Förderung von Kunststoffrezyklaten ausgesprochen, da dadurch das Recycling gefördert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt wird.

„Mit der Plastikstrategie hat die Kommission ihre Ambitionen und Ziele zum EU-weiten Umgang mit dem Plastikthema formuliert. Mit dem heute im Ausschuss beschlossenen Richtlinienvorschlag zum Umgang mit Einwegplastik kommen lang erwartete konkrete Maßnahmen auf den Tisch, mit denen diese Ziele erreicht werden können“, kommentierte Verbandspräsident Peter Kurth und mahnte zugleich Verbesserungen bei der Getrennterfassung an: „Um das Ziel zur Kunststoffwiederverwendung von 35 Prozent zu erreichen, braucht es jedoch eine bessere, getrennte Sammlung von Kunststoffflaschen. Daher sollen bis zum Jahr 2025 mindestens 90 Prozent der im Umlauf befindlichen Flaschen getrennt erfasst werden. Der BDE begrüßt diese Entscheidung, da es nur so den Entsorgern möglich ist, die Menge und die Qualität bereitzustellen, die für die Hersteller nötig ist, um neue recycelte Kunststoffflaschen herzustellen.“

Darüber hinaus sieht der überarbeitete Vorschlag des EP-Umweltausschusses vor, eine bindende Recycling-Zielvorgabe für in Gewässern verloren gegangene Fischereiausrüstungen einzuführen. Auch dieses Vorhaben findet Unterstützung seitens des BDE. Am 23. Oktober 2018 wird sich das Plenum des Europäischen Parlaments mit der Vorlage befassen.

Quelle: BDE

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation