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Zuschuss für mehr Sicherheit beim BAG-Förderprogramm „De-minimis“ beantragen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft erhöhen und die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen senken.

Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen wie Fahrassistenzsysteme oder automatische Feststellbremsen sowie Beratungsleistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen, können bezuschusst werden. Bereits „ein kleines Stück mehr an Sicherheit“ kann große Wirkung haben.

Unterstützung durch Fahrerassistenzsysteme nutzen

Insbesondere Fahrerassistenzsysteme leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Sie unterstützen den Fahrer in kritischen Situationen oder helfen gegebenenfalls, einen Fahrfehler zu korrigieren und so das Unfallrisiko zu reduzieren. Nähere Informationen hier. Förderfähig sind zum Beispiel: ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm), Spurhalteassistenten, Bremsassistenten, Abstandsregler.

Das „tote Winkel“-Problem vermeiden

Vor allem Abbiegeunfälle mit Kollisionen zwischen abbiegenden Güterkraftverkehrsfahrzeugen und Fahrradfahrern haben in der Regel schwerwiegende Folgen. Abbiegeassistenzsysteme und Kamera-Monitor-Systeme helfen, das Problem des „toten Winkels“ zu lösen und sind förderfähig.

Ladung optimal sichern

Eine sachgerechte Beladung und optimale Ladungssicherung sorgt nicht nur dafür, dass das Fahrtziel sicher erreicht wird, sondern trägt außerdem dazu bei, Transportschäden zu vermeiden. Das Bundesamt fördert eine Vielzahl an Einrichtungen und Hilfsmitteln zur optimalen Ladungssicherung – Voraussetzung ist, dass es sich um eine Ladungssicherungsmaßnahme handelt, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht (überobligatorische Maßnahme). Förderfähig sind zum Beispiel Entladeschläuche (Druckschläuche, die eine besonders hohe Sicherheit garantieren), inklusive der Gebühren für die regelmäßigen Prüfungen der Schläuche.

Diebstählen im Transportbereich entgegenwirken

Immer öfter klagen die Transportunternehmer über aufgeschlitzte Planen und Diebstahl von Ladegut oder sogar von Fahrzeugen. Auch eine Untersuchung des BAG zu dieser Problematik bestätigt eine ansteigende Anzahl von Diebstählen im Transportbereich. Förderziel ist, die Sicherheit der Transportkette zu erhöhen und die hohen Schäden und Kosten zu senken.

Förderfähig sind zum Beispiel: Aufwendungen für Diebstahlwarnanlagen ,Wegfahrsperren,  abschließbare Deichsel- und Kuppelungssicherungen, Siebeinsätze in den Tanks, schnittfeste Gitterplanen, zusätzliche Sperren für das Lenkrad und/oder den Schalthebel,  Satellitenortungstechnik, die bei einer außergewöhnlichen Öffnung des Frachtraums oder der Abkopplung des Aufliegers in der Zentrale Alarm schlägt, Transponder (z. B. RFID) an Paletten und anderen Frachtbehältern sowie direkt am Transportgut, Kofferaufbauten mit Hartschale, um das Transportgut vor Planenschlitzern zu schützen, sogenannte „Panic-Button“, durch deren Betätigung in Gefahrsituationen die Polizei und/oder die Zentrale benachrichtigt wird.

Sicher parken

Seit der Förderperiode 2018 fördert das BAG Gebühren für Nutzung von Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen („sicheres Parken“). Für eine Förderfähigkeit müssen die Parkplätze folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung, Kamera-/Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten, fußläufig erreichbare sanitäre Anlagen sowie eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Parkplatzes. Nähere Informationen hier.

Anträge im Förderprogramm „De-minimis“ können in der laufenden Förderperiode noch bis zum 1. Oktober 2018 gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm „De-minimis“ hier und im eService-Portal des BAG.

Zum Download: Informationsblatt zur Förderung sicherheitsbezogener Maßnahmen

Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

 

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