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Bayern: Umsetzung des 6-Punkte-Plans zum Bodenaushub schreitet voran

Die gute konjunkturelle Entwicklung beschert dem Freistaat eine rege Bautätigkeit. Dabei fallen große Mengen Bodenaushub an, deren Entsorgung bewältigt werden muss. Ein 6-Punkte-Maßnahmenplan der Staatsregierung soll Abhilfe für die angespannte Situation am Entsorgungsmarkt schaffen.

Laut Bayerns Umweltminister Dr. Marcel Huber kommen die beschlossenen Maßnahmen gut voran. Der Maßnahmenplan  werde mit Hochdruck umgesetzt, so die Zwischenbilanz: „Dabei behalten wir den Boden- und Grundwasserschutz im Auge. Wir wollen Bürokratie abbauen und massiven Preissteigerungen auf dem Entsorgungsmarkt entgegenwirken. Dabei stehen wir in engem Austausch mit dem Bürokratieabbau-Beauftragten der Staatsregierung Walter Nussel, der uns wichtige Hinweise gibt.“

Die vereinfachte praxisgerechte Handhabung beim Bodenaushub schreitet den Angaben nach voran – „insbesondere die Überprüfung der bestehenden fachlichen Regelungen wie des Verfüll-Leitfadens“. Dort, wo es umweltfachlich vertretbar sei, würden Erleichterungen bei der Verwertung des Bodens ermöglicht. „Was kurzfristig umgesetzt werden kann, wird zügig angepackt“, erklärte Huber. So seien im Vorgriff auf die anstehende Fortschreibung des Verfüll-Leitfadens die Eluatzuordnungswerte für Chlorid und Sulfat bereits im Juni angehoben worden. Huber: „Alleine mit dieser Maßnahme können bei Baumaßnahmen, zum Beispiel beim kommunalen Straßenbau, Millionen eingespart werden. Auch sei eine leicht verständliche Website mit Informationen für Deponiebetreiber und deren Planer eingerichtet worden.

Für die wiederholt gestellte Frage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht der Zwischenlagerung von Bodenaushub konnte eine pragmatische Lösung gefunden werden. Danach kann die zeitweilige Lagerung des Bodenaushubs auf dem Gelände seiner Entstehung von einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen sein. Zudem wurde ein Merkblatt zum Umgang mit Kleinmengen erarbeitet, um vor allem bei Kleinbaumaßnahmen im privaten Bereich Erleichterungen zu schaffen: Danach können Kleinmengen bis zu einem Haufwerk von 500 Kubikmeter (das entspricht in etwa der Aushubmenge für ein Einfamilienhaus) zusammengefasst und dann untersucht werden.

Was zukünftig im Rahmen der Regionalplanung festgelegt werden kann

Hinsichtlich der Nassverfüllung sieht der 6-Punkte-Plan vor, dass einerseits die bewährten Grundsätze zur Nassverfüllung beibehalten werden sollen, und andererseits Erleichterungen  hinsichtlich der Nassverfüllung ermöglicht werden. Hierbei sollen die Verfahrenserleichterungen durch verbesserte Überwachung kompensiert werden. Mit der Fortschreibung des Verfüll-Leitfadens wird künftig der trockene Verfüllbereich über einer Nassverfüllung einem Trockenstandort der Standortkategorie A gleichgestellt. Außerdem ist zukünftig vorgesehen, eine im Einklang mit der Regionalplanung stehende Bauleitplanung als Grund für ein „öffentliches Interesse“ für eine Nassverfüllung anzuerkennen.

Dies bedeutet, dass zukünftig im Rahmen der Regionalplanung festgelegt werden kann, in welchen Regionen Bayerns eine Nassverfüllung zulässig ist, etwa weil dort ausreichend geeignetes Verfüllmaterial zur Verfügung steht. Um trotz dieser weitreichenden Öffnung des Nassverfüllverbots sicherzustellen, dass nach wie vor nur geeignetes Verfüllmaterial zum Einsatz kommt und die Anforderungen des Grundwasserschutzes gewahrt bleiben, sollen im Rahmen eines Pilotprojekts Maßnahmen zur Verbesserung der Eigen- und Fremdüberwachung auf Praxistauglichkeit geprüft werden. Unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus der Praxis erarbeitet das Landesamt für Umwelt derzeit ein entsprechendes umsetzungsreifes Konzept. Darüber hinaus wurden am Landesamt für Umwelt in den letzten Wochen Informationsveranstaltungen für Wirtschaft und Verwaltung durchgeführt. Der Freistaat werde sich zudem im Bundesrat weiter für eine Länderöffnungsklausel in der geplanten Mantelverordnung des Bundes einsetzen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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