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bvse: Mautbefreiung muss auch für private Entsorger gelten

Mit der Bitte um Klarstellung, dass nicht nur kommunale, sondern auch Fahrzeuge der privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft grundsätzlich von der Mautpflicht befreit werden müssen, hat sich der bvse in dieser Woche erneut an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, MdB, und an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, gewandt.

„Wir weisen bereits seit längerem darauf hin, dass durch die Einführung der Maut auf Bundesstraßen in Deutschland grundsätzlich ansässige private Unternehmen belastet werden. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen haben vor allem in der Fläche, das heißt in ländlichen Gebieten, ein enges Ent- und Versorgungsnetz über sämtliche Stoffströme hinweg geschaffen. Sie sind daher in hohem Maße, und nicht zuletzt auch mangels funktionsfähiger Alternativen zum Straßentransport, auf die Nutzung des Straßenverkehrs angewiesen“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Und betonte in seinem Schreiben: „Die privaten Entsorger und Recycler nehmen eine für das Allgemeinwohl und die Umwelt wichtige Funktion wahr. Sie schließen Kreisläufe und ebnen damit den Weg in eine nachhaltige Wirtschaft. Durch die Erhebung der Mautgebühren auf Bundesfernstraßen wird die gesamte Ver- und Entsorgung nochmals verteuert.“

Eine neue Rekommunalisierungswelle könnte auf die privaten Unternehmen zukommen

Der Mehrwertsteuervorteil der öffentlichen Hand bedeute bereits eine zusätzliche Mehrbelastung für die kleinen und mittelständischen Entsorgungsbetriebe. Eine Begrenzung der Mautbefreiung ausschließlich auf Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge genutzt werden, würde zu einer nochmaligen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen der privaten Entsorgungsunternehmen gegenüber kommunaler Betriebe führen. „Es steht zu befürchten, dass dann eine neue Rekommunalisierungswelle auf die privaten Unternehmen zukommen könnte“, warnte Rehbock und forderte die Bundesminister auf, die Branche im Sinne des aktiven Umbaus der Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und eine grundsätzliche Mautbefreiung für die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche, entsprechend der Sonderregelung für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, zu prüfen.

Am 5. Juli 2018 hatte der Bundesrat einen Antrag des Freistaates Sachsen zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes angenommen. Hierin wurde die Regierung gebeten zu prüfen, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der Mautpflicht befreit werden könnten. Die im Rahmen der von den Kommunen drittbeauftragten Unternehmen, die die Abfallbeseitigung und -entsorgung tatsächlich durchführen, blieben in dem Antrag unerwähnt.

Quelle: bvse

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