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Ab dem 15. August 2018 soll das Elektrogesetz einfacher werden

Hierzu werden die ElektroG-Kategorien und die Gerätearten deutlich reduziert. Zukünftig wird es nur noch sechs statt zehn Kategorien und nur noch 17 statt 32 Gerätearten geben.

Dadurch sollen weniger Mitteilungen und Garantienachweise erforderlich sein. Die Umstellung führt jedoch zu viel Aufwand und zu Fragen, vor allem seitens der bereits WEEE-registrierten Vertreiber, Importeure und Hersteller.

take-e-way stellt daher kostenlos zwei Online-Tools für alle, die Elektrogeräte verkaufen, zur Verfügung – egal ob take-e-way-Kunde oder nicht. Mit der Zuordnungshilfe können sich Verkäufer einfach anzeigen lassen, unter welche Geräteart ihre Geräte zukünftig fallen. Mit der Überführungshilfe können sie überprüfen, was sie in Folge der Umstellung an ihren laufenden WEEE-Registrierungen bei der Stiftung EAR unternehmen müssen. Alle take-e-way-Kunden können die Überführung ihrer individuellen, tatsächlichen Registrierung einfach und anwendergeführt im take-e-way-Kundenportal mit wenigen Klicks online durchführen und beauftragen.

Achtung: Ab dem 15.08.2018 fallen bis auf wenige Ausnahmen generell alle Elektrogeräte unter das ElektroG. Auch Möbel, Kleidung oder Schuhe mit fest verbauten Elektro-Komponenten können dann Elektrogeräte im Sinne des ElektroG sein. Betroffene sollten auch dahingehend ihr Produkt-Portfolio überprüfen und andere Vertreiber, Importeure und Hersteller informieren. Das take-e-way-Team steht mit kostenloser Beratung und Unterstützung unter 040/219010-65 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Quelle: take-e-way GmbH

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