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Gewerbeabfallverordnung: Entwurf der LAGA-Vollzugshinweise liegt vor

Die BDE-Fachgremien haben bereits mit der Auswertung begonnen. Der Verband wird von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch machen. Positiv wurde vermerkt, dass etliche Anregungen aus der Praxis aufgegriffen wurden.

Der Ad-hoc-Ausschuss M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Entwurf der Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Die Anhörung der betroffenen Kreise zu dieser „Mitteilung 34“ (M34), also die LAGA-Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, hat begonnen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßte in einer ersten Reaktion, dass nun der – lange erwarte – Entwurf vorliegt und forderte zugleich die zügige Finalisierung der überarbeiteten Vollzugshinweise.

Die BDE-Fachgremien haben mit der intensiven Auswertung des LAGA-Entwurfs bereits begonnen. Der Verband wird von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch machen. Positiv wurde vermerkt, dass etliche Anregungen aus der Praxis aufgegriffen wurden. BDE-Präsident Peter Kurth nach erster, kursorischer Durchsicht: „Es ist richtig, dass die LAGA im Sinne der Ziele der Gewerbeabfallverordnung – hohe stoffliche Verwertungsanteile – vorrangig den Abfallerzeuger als in der Entsorgungskette frühesten Verursacher der Abfallentstehung in den Blick nimmt. Er ist der Steuermann über die Abfälle. Hier liegen auch die gemeinsamen Chancen aller Akteure der Kreislaufwirtschaft. Die stoffliche Verwertung funktioniert am besten bei sortenreinen Stoffströmen.“

Auf die Einhaltung vor Ort achten

Kurth bekräftigt den Appell des BDE, dass der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung endlich flächendeckend und gleichlaufend in ganz Deutschland stattfinden müsse: „Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich im Übrigen auch in der Großindustrie bewährt hat, auch für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe jetzt die Regel ist. Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden bei ‚schwarzen Schafen‘ wegsehen.“

Der BDE hat schon mehrfach an die Entscheider in den Bundesländern appelliert, auf die Einhaltung der neuen Regelungen vor Ort zu achten. Kurth: „Letztlich wird es auf den Vollzug in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potenziale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird.“

Fragen aus der Praxis? BDE-Leitfaden gibt Antworten!

In Ermangelung einer aktuellen M34 hatte der BDE schon im Mai anlässlich der IFAT – Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft in München seinen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung überarbeitet. Die Akteure der Entsorgungsbranche waren vom ersten Tag an von Abfallerzeugern mit Fragen zur praktischen Umsetzung konfrontiert. Auf diese Fragen aus der Praxis gibt der BDE-Leitfaden Antworten. Schon die erste Auflage des Leitfadens hat in der Praxis gute Resonanz gefunden. Mit der nun vorliegenden 2. Auflage des Leitfadens hat der BDE zahlreiche Anregungen und Hinweise aus der Mitgliedschaft, aus Verwaltung und Ministerien sowie von anderen Betroffenen aufgenommen und verarbeitet.

Der Ad-hoc-Ausschuss der LAGA hat unter Leitung des Bundeslandes Hamburg im Oktober 2017 mit der Erarbeitung neuer Vollzugshinweise begonnen. Die LAGA nutzte hierfür den Sachverstand von Technikern und Juristen gleichermaßen. Auch der BDE hat für die Erstellung des BDE-Leitfadens auf eine Kombination von Praktikern und Juristen gesetzt. Verbandspräsident Peter Kurth: „Nur wenn man die rechtlichen Leitplanken und die technischen Bedingungen in derselben Weise im Blick hat, kann die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung gelingen.“

Quelle: BDE

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