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20 Jahre Aarhus-Konvention: Bürgerbeteiligung im Umweltschutz

Die Aarhus-Konvention vermittelt Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsrechte im Umweltschutz. In diesem Jahr wird dieses internationale Umweltabkommen 20 Jahre alt. Welche Rechte Bürgerinnen und Bürger haben und wie sie diese wahrnehmen können, erläutert eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU).

Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände, die sich für den Umweltschutz engagieren, wissen sie zu schätzen: Die Aarhus-Konvention. Denn diese internationale Vereinbarung vermittelt der Öffentlichkeit schlagkräftige Beteiligungsrechte im Umweltschutz. Im Jahr 2018 begeht die Aarhus-Konvention ein Jubiläum: 20 Jahre sind vergangen, seit im Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus 37 Staaten das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“ beschlossen haben. Ziel der Aarhus-Konvention ist es, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern, damit Bürgerinnen und Bürger sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können.

Fußt auf drei Säulen

Die Aarhus-Konvention fußt auf drei Säulen: Sie spricht der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Das Abkommen sorgt dadurch für eine transparente und gesetzmäßige Umweltverwaltung. Deutschland hat den internationalen Standard der Aarhus-Konvention in deutsches Recht übertragen. So profitieren auch die Bürger hierzulande von den Beteiligungsrechten der Aarhus-Konvention.

Welche Rechte ihnen durch die Aarhus-Konvention im Umweltschutz konkret zustehen und wie sie sie ausüben und durchsetzen können, zeigt eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums. Die Herausgeber der Studie möchten Bürgerinnen und Bürger mit dieser Broschüre ermuntern, ihre Rechte aus der Aarhus-Konvention wahrzunehmen und sich für den Erhalt der Umwelt in öffentliche Entscheidungen einzumischen.

Weitere Informationen

Die Aarhus-Konvention ist drei Jahre nach ihrer Verabschiedung, am 30. Oktober 2001, in Kraft getreten. Ausgehandelt wurde die Konvention im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (United Nations Economic Commission for Europe – UNECE). Inzwischen hat die Aarhus-Konvention 47 Vertragsparteien, unter ihnen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten.

Ein wirksamer Durchsetzung-Mechanismus sorgt dafür, dass Verstöße von Vertragsstaaten gegen die Vorgaben der Aarhus-Konvention aufgedeckt und sanktioniert werden. Auch Einzelpersonen und Umweltverbände können ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Aarhus-Konvention initiieren. Nicht zuletzt dadurch hat die Aarhus-Konvention in der Praxis eine enorme Bedeutung erlangt.

Quelle: Umweltbundesamt (UBA)

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